!Erdbeerfee!
Hallo Frau Bader, ich habe meine noch laufende EZ zugunsten des neuen Mutterschutzes beendet, damit ich wieder die Leistungen aus meiner Vollzeitstelle erhalte. Bis zur Beendigung der EZ habe ich TZ in EZ (24 Wochenstunden) gearbeitet. Leider stellt sich unsere Personalabteilung etwas quer und sagt das die letzten drei angerechneten Monate zur Berechnung herangezogen werden. Jetzt habe ich gelesen das MA die TZ in EZ gearbeitet haben nicht benachteiligt werden dürfen zu MA die während der EZ nicht gearbeitet haben. Leider finde ich dazu aber nicht den passenden Gesetzestext, können Sie mir da bitte weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen und Danke
Hallo, man muss das systematisch betrachten. Die EZ endet und der alte Vertrag mit VZ lebt wieder auf. Also auch die VZ-Entlohnung. Liebe Grüße NB
Ani123
Hast du denn nur die EZ beendet odercauch den TZ-Vertrag gekündigt? Wenn beides steht dir das Mutterschaftsgeld VZ zu. Wenn nur EZ beendet und TZ bleibt, dann schau doch mal in den Vertrag ob dieser automatisch endet soweit deine EZ endet oder ob das unabhängig von der EZ ist befristet bis zu einem Datum. Wenn automatisch mit EZ-Ende endet dann VZ-Gehalt. Wenn befristet bis zu einem Datum und somit auch unabhängig zur EZ nutzbar dann TZ-Gehalt bei Muttetschutz. Ist etwas kompliziert. Ggf. einen Beratungstermin beim Anwalt machen. Da sollte dir auf jeden Fall geholfen werden. Denn EG wird sich auch auf das TZ-Gehalt beziehen.
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