Klene82
Hallo Frau Bader, ich arbeite gerade TZ in der TZ. Im Oktober erwarte ich mein zweites Kind und werde einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit kündigen. Soweit so klar... Aber 1. Wie berechnet sich der neue Urlaub? Jetzt in der TZ arbeite ich nur 4 Tage die Woche und normal 5 Tage die Woche. Der errechnete Mutterschutzbeginn ist der 28. August. Bekomme ich dann für August 2 Tage Urlaub oder 2,5 Tage? 2. Wenn mein Chef zustimmt, kann ich dann auch schon zum Ende Juli meine EZ kündigen (ich habe noch soviel Urlaub und GL das ich im August nicht mehr arbeiten würde) und wieder in meinen alten Vertrag gehen? Klar müsste der Chef zustimmen weil ich ja nicht da bin aber mehr Geld bekomme. Aber wenn er zustimmt, könnte die Personalabteilung noch nein sagen? 3. Können wir sobald ich im Mutterschutz bin die Lohnsteuerklassen wieder wechseln oder müssen wir bis nach dem Mutterschutz warten? (hatten bereits vor der Schwangerschaft gewechselt). Vielen Dank für die Antworten
Hallo, Tz in der EZ meinen Sie? 1. Anteilig im Dreisatz Sie haben Anspruch auf Urlaub bis einschließlich für den Monat, in denen der Mutterschutz endet 2. Wenn der AG zustimmt ist das in Ordnung. wer in der Firma welche Kompetenzen hat, kann ich nicht sagen 3. Was soll das bringen? Liebe Grüße, NB
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