mell92
Guten Abend, Ich habe mal eine frag zum Beschäftigungsverbot. Ich arbeite Hauptberuflich als Krankenschwester in der 1:1 Betreuung für intensivpflichtige Patienten in der Häuslichkeit. Ich vermute mal das ich dadurch ein Bedchaftigungsverbot bekomme. Nebenberuflich bin ich Selbstständig als Kangatrainerin tätig. Würde das beschäftigungsverbot dann auch dafür zutreffen oder könnte ich weiterhin meine Kurse anbieten? Danke schon mal für die Antwort.
Hallo, ich dachte erst an Kangal :-) das ist eine ganz tolle Hunderasse. Ich weiß nicht, wie man das Training macht, aber wenn es körperlich anstrengend ist, werden Sie Schwierigkeiten haben, diese dem AG zu transportieren. Lassen Sie sich vom FA ausdrücklich attestieren, dass das geht Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du vermutest wahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber dich aufgrund von Gefährdungen bei der Arbeit freistellen würde. Das ist ein generelles Beschäftigungsverbot und gilt dann nur für diese Tätigkeit. Wenn dich dein Frauenarzt ins Beschäftigungsverbot schickt, dann gilt das (sofern angekreuzt) für jede Tätigkeit. Zwar fallen selbständige Tätigkeiten nicht unter das MuSchG, aber du müßtest dann deine nebenberufliche Selbständigkeit schon mit dem Frauenarzt abklären. Am besten läßt du das auf dich zukommen, denn eine Mitsprachemöglichkeit hast du ohnehin nicht.
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