Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bedchaftigungsverbot auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bedchaftigungsverbot auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit?

mell92

Beitrag melden

Guten Abend, Ich habe mal eine frag zum Beschäftigungsverbot. Ich arbeite Hauptberuflich als Krankenschwester in der 1:1 Betreuung für intensivpflichtige Patienten in der Häuslichkeit. Ich vermute mal das ich dadurch ein Bedchaftigungsverbot bekomme. Nebenberuflich bin ich Selbstständig als Kangatrainerin tätig. Würde das beschäftigungsverbot dann auch dafür zutreffen oder könnte ich weiterhin meine Kurse anbieten? Danke schon mal für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich dachte erst an Kangal :-) das ist eine ganz tolle Hunderasse. Ich weiß nicht, wie man das Training macht, aber wenn es körperlich anstrengend ist, werden Sie Schwierigkeiten haben, diese dem AG zu transportieren. Lassen Sie sich vom FA ausdrücklich attestieren, dass das geht Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du vermutest wahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber dich aufgrund von Gefährdungen bei der Arbeit freistellen würde. Das ist ein generelles Beschäftigungsverbot und gilt dann nur für diese Tätigkeit. Wenn dich dein Frauenarzt ins Beschäftigungsverbot schickt, dann gilt das (sofern angekreuzt) für jede Tätigkeit. Zwar fallen selbständige Tätigkeiten nicht unter das MuSchG, aber du müßtest dann deine nebenberufliche Selbständigkeit schon mit dem Frauenarzt abklären. Am besten läßt du das auf dich zukommen, denn eine Mitsprachemöglichkeit hast du ohnehin nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.