Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Baugenemigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Baugenemigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Wir überlegen ein Haus zu kaufen wo eine Do-Garage in Leichtbauweise steht. Eine Baugenemigung liegt allerdings nur für die eine Hälfte vor-bisher gabs da keine Probleme. Kann uns da mehr passieren (Strafe zahlen?) als das wir die eine Hälfte schlimmstenfalls entfernen müßten wenn wir Besitzer wären? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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