Mitglied inaktiv
Hallo Wir überlegen ein Haus zu kaufen wo eine Do-Garage in Leichtbauweise steht. Eine Baugenemigung liegt allerdings nur für die eine Hälfte vor-bisher gabs da keine Probleme. Kann uns da mehr passieren (Strafe zahlen?) als das wir die eine Hälfte schlimmstenfalls entfernen müßten wenn wir Besitzer wären? Vielen Dank
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
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