Mitglied inaktiv
Hallo Wir überlegen ein Haus zu kaufen wo eine Do-Garage in Leichtbauweise steht. Eine Baugenemigung liegt allerdings nur für die eine Hälfte vor-bisher gabs da keine Probleme. Kann uns da mehr passieren (Strafe zahlen?) als das wir die eine Hälfte schlimmstenfalls entfernen müßten wenn wir Besitzer wären? Vielen Dank
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung