Leni1602
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner möchte gerne im Juni einen Monat Elternzeit (Basiselterngeld) nehmen. Er arbeitet im einem Vollkontibetrieb und erhält Spesen (Feiertagszuschläge, Nachtarbeit, Wochenendarbeit,..) rückwirkend einen Monat später. Das würde bedeuten, dass er die Spesen von Mai im Juni ausgezahlt bekommt. Werden diese dann mit dem Elterngeld für Juni verrechnet, sodass er die Feiertage im Mai "umsonst" gearbeitet hat? Oder erhält er Elterngeld für Juni plus die Spesen aus Mai? Herzliche Grüße vom Niederrhein Lena St.
Hallo, dazu sagt die RL zum BEEG: Voraus- bzw. Nachzahlungen von laufendem Arbeitslohn sind damit jeweils in dem Monat zu berücksichtigen, für den (und nicht in dem) die jeweilige Zahlung erfolgt (LStR 39b.5 Abs. 4 Satz 1). Diese Regelung wurde wegen des Urteils des Bundessozialgerichts zur Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt nach dem strengen Zuflussprinzip (Urteil vom 27. Juni 2019 - B 10 EG 1/18 R) notwendig. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn auf der Juni Abrechnung eindeutig ersichtlich ist, dass sich die Spesen auf einen Vormonat beziehen, sollte es nicht angerechnet werden. Steht da allerdings nicht, dass es sich um eine Nachberechnung für Mai handelt, dann wird es angerechnet. Der Arbeitgeber ist dafürt veranwortlich, dass er die zeitlichen Zusammenhänge innerhalb der Lohnabrechnungen korrekt darstellt.
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