Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, diesen Teil haben Sie mir leider nicht beantwortet: 2. Barunterhaltspflicht ab 18 Ist es richtig, dass bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs nur die 900 € Selbstbehalt abgezogen werden, wenn noch ein weiteres Kind da ist und auch die Mietkosten wesentlich höher sind, als in diesem Pauschalbetrag? Der Anwalt meines Sohnes meint, aufgrund der vorliegenden Lohnabrechnung (Geschäftsführer von 2 Firmen und brutto 360 €) wird mein Exmann keinen Unterhalt zahlen müssen. Ich soll (bei 1400 € netto, 2 Kindern und 850 € Miete) aber 500 € Barunterhalt leisten.
Hallo, wenn ein RA im Spiel ist, darf ich leider nichts sagen.. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, schau mal da rein: http://www.scheidung-online.de/ku-vjkind.htm da steht viel drin zum Thema. Und: wenn der Vater 2 x GF ist und nur 360 EUR verdient... Wer ist Gesellschafter der Firmen? Warum hat er nicht mehr Einkommen aus einer GF-Tätigkeit, Erwerbsobliegenheit ist da so ein Thema... Viele Grüße Désirée
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