Mitglied inaktiv
Ich erhalte wöchentlich den Rund ums Baby Newsletter. Gestern wurde da auch das Thema Mietwagen und Babyschalen/Kindersitze erwähnt, und dass man diese vorher reservieren soll, damit man sicher geht, dass dann auch ein pasender Kindersitz vorhanden ist. Uns ist es aber unlängst so ergangen, dass obwohl wir eine Babyschale bestellt hatten, uns dann vor Ort mit dem Mietwagen zusammen ein Kindersitz ab 13 kg ohne Babyeinsatz angeboten wurde. Die Dame von der Autovermietung wollte uns doch tatsächlich einreden, dass dies der richtige Sitz für unser Kind (damals 2 Monate) sei und dass dies die kleinsten Kindersitze seien, die sie anbieten. Sie wollte diesen Sitz auch noch in Fahrtrichtung montieren. Es war spät abends, wir konnten also nirgends eine Babyschale kaufen. So mussten wir mit dem Kind am Schoß bis zum Hotel fahren (1 Stunde Fahrzeit). Den zu großen Kindersitz hatten wir in den Kofferraum gelegt, da er nutzlos war. Nun meine Frage: sind die Autovermietungen rechtlich nicht dazu verpflichtet Babyschalen anzubieten, oder weswegen gab es keine Babyschale, obwohl wir eine schon im Vorhinein reserviert? Es war eine ziemlich große Autovermietung am Köln/Bonner Flughafen, die doch eigentlich eine Auswahl an Kindersitzen vorrätig haben müsste, nicht erst Kindersitze ab 13kg. Was wäre passiert, wenn wir ohne Babyschale in eine Polizeikontrolle gekommen wären? Und bei einem Unfall? Wer trägt in diesem Fall die Schuld?
Hallo, Frage ist, ob ausdrücklich eine Schale reserviert war. Wenn ja, liegt eine Pflichtverletzung vor. Dies bedeutet Schadensersatz. Frage ist nur, wie hier der Schaden zu bewerten ist, da ja tatsächlich nichts passiert ist. Liebe Grüsse, NB
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