Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich auch schon informiert, und weiß dass wir vom Babygeschrei her im Recht sind. Mir geht es eher darum: In wie weit kann Sie fordern, dass wir die Kleine woanders wickeln (was heißen würde unsere Wohnung umzuräumen und Teile unserer Wohnung schlussendlich zu bestimmten Zeiten nicht zu nutzen) und was kann ich konkret gegen Ihre Tobsuchtsanfälle unternehmen? Den versönlichen Weg haben wir probiert und der ist kläglich gescheitert. Grüße Dominik
Hallo, nein, müssen Sie nicht umräumen. Schalten Sie den Vermieter ein u drohen Sie mit Mietkürzungen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ist das kinderzimmer in der vermietung denn auch als solches vorgesehen? sie kann sicher nicht fordern das ihr euere wohnung umräumt was aus der antwort von frau bader auch hervorgeht. und wie gesagt, wenn es nicht anders geht dann zeigt sie bei der polizei wegen nächtlicher ruhestörung und belästigung an. denn sie ist kein kind mehr und hat sich an die ruhezeiten zu halten. LG Diana
Mitglied inaktiv
Oder führt ein schriftliches Protokoll über ihre Belästigungen (am besten eine Excel-Tabelle) mit Datum, Uhrzeit und Art der Belästigung. Ergänzend dazu kann sich Deine Frau ein ärztliches Attest über ihre dadurch ausgelösten Ängste besorgen. Beides zusammen würde ich per Einschreiben gegen Rückschein an den Vermieter schicken und ihn mit Fristsetzung um sofortige Abhilfe bitten. Ich kenne mich damit nicht genau aus, welche Konsequenzen man für den Fall der Nichtbefolgung androhen kann, aber womöglich kann die Miete gekürzt werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen