Mitglied inaktiv
Guten Tag! Da ich arbeitslos bin möchte ich mich mit einem Baby-Second-Hand selbständig machen. Ich möchte hochwertige und natürlich sehr gut geprüfte Ware verkaufen. Ich weiß aber von einigen Spielgruppenmüttern, dass die mit dem Umtauschen einen Sport betreiben und zur Not auch schon mal an Sachen manipulieren. Vor solchen Kriminellen möchte ich mich schützen, sonst bräuchte ich gar nicht erst eröffnen. Muss ich bei gebrauchten Waren auch die 2-jährige Herstellergarantie und das Umtausch-Rückgaberecht einhalten? Oder kann ich dass in meinen AGBs selber bestimmen?
Hallo, bei gebrauchter Ware kann man als gewerblich tätiger das Gewährleistungsrecht auf ein Jahr reduzieren. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß nicht ob dir das Hilft, aber bei mir in der nähe gibt es ein Second Hand geschäft (für alle möglichen Bekleidungsartikel) der Inhaber hat an der Kasse und vor dem Eingang ein Schild stehen in dem er eindrücklich darauf hinweist das jegliche ware vom Umtausch ausgeschlossen, spätere Mängel nicht Reklamiert werden können und daher vor dem Kauf zu Prüfen ist.
Mitglied inaktiv
Ist so ein Schild rechtsverbindlich?
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