Mitglied inaktiv
Hallo! Mich würde interessieren, ob Auszubildende, die kurz vor dem Abschluß der Lehre stehen, ein Recht darauf haben, weiter beschäftigt zu werden bzw. Mutterschaftsurlaub zu erhalten?! Oder endet das Vertragsverhälts mit bestehen der mündlichen Prüfung bzw. nach Ende der Laufzeit des Vertrages? Mit freundlichen Grüßen Daniela
Liebe Daniela, das regelt der Ausbildungsvertrag. Ist darin eine Übernahme gesichert? Ansonsten endet das AV lt. dem BBiG mit Bestehen der Prüfung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das endet leider mit Bestehen der mündlichen Prüfung. Ist ja im Prinzip nichts anderes als ein befristeter Vertrag. Grüssle. N.
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