Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine 7 Monate kleine Tochter und möchte aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Freund/Kindsvater ausziehen. Aber wir stehen beide im Mietvertrag. Kann ich mir mit meinem Kind einfach eine andere Wohnung suchen ohne Ärger vom Vermieter zu erwarten? Steht mir als Alleinerziehende finanzielle Hilfe wegen dem Umzug zu? Danke
Hallo, Murmeline hat recht! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Leider mußt Du Dich mit dem Vermieter einigen, d. h. er müßte bereit sein, Dich aus dem Mietvertrag "zu entlassen" und mit Deinem Exfreund einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Damit muß Dein Exfreund natürlich auch einverstanden sein, also die Wohnung alleine behalten wollen. Sonst wäre es besser, wenn Ihr gemeinsam den Mietvertrag kündigt und jeder sich etwas neues sucht. Bezüglich Deiner neuen Wohnung: erkundige Dich auf jeden Fall beim Sozialamt bzw. der Wohngeldstelle, wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf, und halte Dich auf jeden Fall daran! Denn sonst bekommst Du keine Unterstützung hinsichtlich Miete und Umzug! Das Sozialamt könnte evtl. auch fragen, warum Du nicht in der Wohnung bleibst und Dein Ex auszieht (denn dann würden keine Umzugskosten entstehen). Es sei denn, die bisherige Wohnung ist für Dich mit Kind zu teuer, dann bekommst Du auch Unterstützung anläßlich des Umzuges, da dieser dann gerechtfertigt ist. Falls Du Möbel und Hausrat beantragen willst, mußt Du dem Sozialamt allerdings nachweisen, dass die bisherigen Sachen nicht Dir, sondern Deinem Exfreund gehören.
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit