Mitglied inaktiv
Hallo! Ich weiß es nicht, ob es in Ihren ufgabenbereich reinfällt, was ich Sie jetzt fragen werde. Falls nicht, dann bitte ich Sie mir evtl. Tipps zu geben, wo ich mich erkundigen könnte! Situation: Mein Bruder und seine Freundin leben seit kurzem zusammen ( unverheiratet! ) und haben jetzt auch einen 4 Monate alten Sohn, welcher auf den Namen meines Bruders eingetragen ist ( sprich: Vaterschaftsanerkennung wurde durchgeführt ). Seine Freundin besitzt einen ausländischen Pass, das Visum ist gültig bis Juni 2010, das Kind hat eine deutsche Staatsangehörigkeit, genauso wie der Vater. Meine Frage: Falls es zur Trennung kommt ( es krieselt ungemein bei denen! ), wie sehen den die Chancen für meinen Bruder aus, wenn er den Sohn zu sich holen will. Bzw: welche Rechte hat er? Falls die Mutter ausreisen muss ( wg. Ablauf des Visums ), kann sie das Kind einfach so mitnehmen, oder braucht sie dann eine Zustimmung? Ich bitte Sie auf jeden Fall um eine Antwort!! Vielen Dank!
Hallo, das kann man so allgemein nicht sagen. Es kommr darauf an, ob beide das gemeinsame Sorgerecht haben, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat etc. Ja, evtl. kann sie mit dem Kind ausreisen. Ich würde ihm raten, vor Ort zu einem RA zu gehen Liebe Grüsse, NB
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