magdalina
Sehr geehrte Frau Bader, könnte ein getrennt lebender Vater mit gemeinsamem Sorgerecht verhindern, dass ein vierjähriges Kind mit der Mutter für ein halbes Jahr für einen Studienaufenthalt ins Ausland geht? Kind und Vater haben nie zusammengelebt, Besuche sind zwei bis dreiwöchentlich mit Ausnahmen. Wenn ja, kann er einfach bewirken, dass die Mutter nicht verreist, oder müsste er glaubhaft machen, dass er in der Lage wäre, sich um das Kind zu kümmern? Vielen Dank
Mitglied inaktiv
hallo der vater hat ein umgangsrecht,was durch den auslandsaufenthalt nicht mehr stattfinden kann,er kann es also verhindern,wenn er dies möchte. hast du denn schon mit ihm gesprochen und abgeklärt ob es für ihn ok wäre,? um welchen zeitraum handelt es sich,kannst du genau sagen wie lang der aufenthalt stattfinden soll?
Mitglied inaktiv
er kann es zumindest versuchen, zu verhindern. entscheiden werden das die richter, wenn er denn klagt. bei einem halben jahr, in dem die mutter ihm ggf auch noch entgegenkommt, sehe ich persönlich die chancen als hoch an, daß die mutter darf, wenn er das kind eh nur einmal/monat kontaktet.
magdalina
Gesprochen haben wir schon, begeistert ist er - verständlicherweise - nicht. Für mich ist es aber eine Riesenchance, mit Stipendium ins Ausland zu gehen. Dass das Kind zu ihm geht, ist undenkbar. Die beiden mögen sich sehr, aber abgesehen davon, dass sie sich nicht übermäßig oft sehen, hat er im Alltag gar keine Zeit für ein Kind. Elternzeit hat er z.B. strikt abgelehnt, weil er gerade seine Karriere nachholt. Ist deswegen bereits dreimal umgezogen und ackert wie blöde. Aber kann er von mir erwarten, dass ich meine Pläne deswegen zurückstecke? Das Problem ist, dass er an für sich umgänglich, aber auch unberechenbar ist. Was, wenn er einen Monat vor Abflug zum Anwalt geht? Gäbe es dann eine Eilentscheidung, oder müsste ich das Ganze erstmal knicken? So ein Auslandsaufenthalt muss ja lang vorher geplant sein! Theoretisch müsste ich jetzt seine Einverständniserklärung schriftlich haben? "Entgegen kommen" wäre schwierig, weil es um einen anderen Kontinent geht.
Mitglied inaktiv
ich würde an deiner stelle einen rechtsanwalt vor ort aufsuchen. es geht immer um das wohl des kindes, nicht um seins und auch nicht um deins. wenn ein richter meint, es schadet dem kind, wenn es seinen vater 6 monate nicht sieht, dann wirst du nicht reisen können. am besten wäre bestimmt sein schriftliches einverständnis. kannst du ihn dahingehend nicht beeinflussen?
blauerVogel
Hallo, klar ist das eine riesen Chance für dich. Ich verstehe aber den Papa schon, dass er es nicht so toll findet. Wie würde er denn den Sohn betreuen, wenn er bei ihm bleiben sollte? Ich frage das nicht, weil das eine Option ist. Hast du ja geschrieben, dass das eine Möglichkeit ist. Vielleicht ist ihm ja auch ganz klar, dass er eueren Sohn nicht betreuen kann. Und weil ich an das Gute im Menschen glaube, kann ich mir vorstellen, dass er dich gehen lässt. Zumal er ja nicht gleich direkt nein gesagt hat. Du könntest ihm vielleicht soweit entgegen kommen, dass du das Kind vielleicht für ne Woche zwischendrin zurück schickst. Oder er kommt euch besuchen. Auf jeden Fall solltest du ihn um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Mitglied inaktiv
wenn er zustimmen sollte ,dann musst du das am besten schriftlich festhalten,falls er es sich dann doch nochmal anders überlegt!
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