Ralf_1978
Sehr geehrte Frau Bader, ist eine Beratungsstelle mir gegenüber auskunftspflichtig, wenn mit meinem Kind (6) ein Gespräch geführt wurde und über den Inhalt? Ich habe das Sorgerecht, das Kind lebt bei seiner Mutter und es hat einerseits für ca. 6 Monate das Mitkommen verweigert, zeigte jedoch deutlich das Bedürfnis danach. Nach diesem Gespräch wollte es auf einmal und häufig Umgang. Da ich mit der Kindesmutter leider keinen guten Kontakt habe, sollte ich sicher diese Auskunft haben. Vielleicht lag es auch an meinem Verhalten, welches ich dann ändern müsste. Vielen Dank
Hallo, was für eine Beratungsstelle und warum wurde das Gespräch geführt? Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag