Johanna81
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe fünf Monate nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft festgestellt, dass ich keine Ausgleichszahlungen bekomme und das obwohl ich sogar schon meinen Mutterpass zur Kopie (!!) vorlegen musste. Dies ist mir so spät aufgefallen, da ich die Dienste, die ich geleistet habe, immer erst drei Monate später ausgezahlt bekomme. Das heisst ich habe in den letzten zwei Monaten weniger Geld bekommen. Entstehen Nachteile für mich bezüglich der Berechnung des Elterngeldes, wenn die in den letzten zwei Monaten fehlenden Ausgleichszahlungen nun im Dezember mit ausgezahlt werden? Oder ist es sinnvoller sich die Ausgleichszahlungen separat auszahlen zu lassen? Vielen Dank für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen, Johanna
Hallo, daher der Schnitt gebildet wird, ist das nicht erheblich. Wesentlich ist, dass diese Zahlungen zu versteuern sind. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Von welchen Ausgleichszahlung sprichst Du ?
Johanna81
Ausgleichszahlungen sind Zahlungen, die der Arbeitgeber einer Schwangeren bezahlen muss, damit ihr keine Nachteile im Sinne eines reduzierten Gehalts durch wegfallende Dienste (Spät-, Nacht- und Wochenenddienste) entstehen.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse