Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, leider hat sich meien Freundin kurz nach der Geburt unseres Sohnes von mir getrennt weshalb ich nun vor der Situation stehe das mein Sohn ca 300 km entfernt von mir aufwächst (durch die Trennung bin ich wieder in meine "alte" Heimat zurückgekehrt). Meine Frage nun: Kann man(n) den Mehraufwand den man Fahrten zu den Besuchen hat auf irgend eine Weise geltend machen ?? Ich lebe leider mit dem Problem im Moment, das ich meinen Sohn nicht regelmäßig sehe, das ich mir oftmals trotz keiner Anschaffungen, teuren Freizeitaktivitäten usw kein Geld über habe um die "Besuchsfahrten" zu finanzieren :o( Können Sie mir hierzu einen Rat geben ? Ich verzweifel schon bald, weil ich nicht mehr weiter weiß. Vielen Dank Jörg M.
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Wenn, dann als außergewöhnliche Belastung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV