Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub und führe einen Mini-Job aus. Nach dem der Erziehungsurlaub endet (November 2004), würde ich gerne weiter ausschließlich im Mini-Job bleiben. Wohin muß die Rentenaufstockung in Höhe von 7,5 % von meinem Arbeitgeber überwiesen werden, damit ich volle Beitragszeiten erwerbe? Können Sie mir weiterhelfen? Wo kann man das nachlesen? Vielen Dank Gruß Daniela
Hallo, an den Versicherungsträger, idR die BfA, das läuft aber nachj meinem Wissen alles über die KKs u die Bundesknappschaft. Fragen Sie also am besten zuerst mal bei der KK nach. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann dir auch nicht weiterhelfen, mich würde diese Frage aber sowieso auch mal interessieren. wie ist das bei dir im Moment eigentlich ,wenn du im Erziehungsurlaub bist und einen Mini Job hast. Wieviel wird denn in die Rentenkasse gezahlt? und von wem? vom Arbeitgeber ( also wo du im Erziehungsurlaub bist) ?.-...oder vom Arbeitgeber, wo du Mini Job machst,...falls das ein anderer ist ( kann ja auch der selbe sein)
Mitglied inaktiv
Sorry, bin erst falsch gelandet... Hallo! Wenn man in Erziehungsurlaub ist, wird nur die beantragte Erziehungsurlaubszeit, also höchstens 3 Jahre, bei der Rente angerechnet, ohne dass ein Betrag von irgend jemandem gezahlt wird. Sobald man aber nach dem Erziehungsurlaub ist, wird im Falle eines Mini-Jobs kein anrechenbarer Betrag vom Arbeitgeber abgeführt. D.h. man sollte eine Zuzahlung des Mini-Jobs-Gehaltes von 7,5 % freiwillig dazuzahlen, für den Fall, dass man erwerbsunfähig werden sollte. Wenn man dies nicht tut, hat man keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu werden nämlich die letzten 36 Monate zu Grunde gelegt. Hört sich alles etwas difus an. Kuck mal unter bfa.de nach, da kann man eigentlich so alles nachlesen. Nur meine Frage habe ich nicht so recht finden können. Gruß Daniela
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