Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

prinzessin26

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Hallöchen... am Montag rief mich die Sekretärin von der Schule an u meinte ich solle mein Kind abholen, sie wurde in der Hofpause verletzt. Mit entsetzen eilte ich hin und sah das meine Tochter eine Verletzung am auge hatte, sie wurde mit steinen beschmissen, wobei einer direkt ins auge fiel. Wir gingen direkt zu augenarzt. Der stellte fest dass das auge voller blut ist, die pupille extrem erweitert sei und ganz viele beschädigungen auf der netz- und regenbogenhaut sind. Wir wurden sofort in die augenklinik überwiesen. Mittlerweile sind wir wieder draußen aber man sagte uns das eventuelle schäden am auge zurück bleiben. Meine Tochter ist 7 jahre u geht in die 2. klasse. Der junge der warf ist 8 jahre alt u hat ADS-ist also auffällig. Eine woche vor dem unfall wurde sich bereits in der schule beschwert das die kinder ständig mit steinen werfen. Wie ist die rechtslage?? Ich möchte anzeige gegen den jungen wegen körperverletzung machen ( eltern haften für ihre kinder ) und die schule dran bekommen wegen aufsichtspflichtverletzung. Es war zu dem zeitpunkt ein lehrer auf dem hof aber nicht in der nähe. Mit tut mine tochter so leid, sie hat schmerzen u hat eventuell folgeschäden die aber erst nach jahren auftreten können, laut ärzte. Vielen danke für eure Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind kann strafrechtlich nicht belangt werden, haftet aber. Eine Aufsichtspflicht der Schule (Land als Träger) ist zu prüfen, ich fürchte aber, das wird zu nichts führen. Versuchen würde ich es. Auf dem Schulgelände besteht eine Versicherung. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Sie sollten sich unverzueglich mit Ihrer KV und der Unfallversicherung (BG) in Verbindung setzen und einen Anwalt hinzuziehen. Eine Strafanzeige bringt nichts, der Junge ist nicht strafmündig. Dass kein Notarzt gerufen worden ist schockiert mich am meisten. Hier ist die Schule in Anspruch zu nehmen bzw das Land. VG & alles Gute


bobcat

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Hallo, tut mir leid für deine Tochter! Allerdings würde ich nach deiner Schilderung nicht von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgehen. Es war eine Hofaufsicht vorhanden und es ist nunmal so, dass niemals alle Schüler gleichzeitig im Auge behalten werden können. Nur weil schonmal mit Steinen geworfen wurde, muss nicht je Schüler ein Lehrer abgestellt werden (überspitzt ausgedrückt). Anders natürlich, wenn der Lehrer das Werfen gesehen hat und nicht eingegriffen hat. Zu der Notwendigkeit eines Notarztes kann ich nichts sagen, es ist jedoch fraglich, ob es etwas am Zustand deiner Tochter geändert hätte. Euch alles Gute, bobcat


silke_k

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Der Junge ist nicht strafmündig und die Eltern nicht belangbar, da sie während der Schule keine Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben. (Der Spruch Eltern haften für ihre Kinder ist meist "Schmarrn" - das tun sie nicht, bzw. nur eingeschränkt und in Deinem Fall gar nicht.) Die Schule hatte die Aufsichtspflicht und da ein Lehrer im Hof war, diese wahrscheinlich auch erfüllt. Ich kann verstehen, dass Dir Dein Kind leid tut, aber deswegen ein 8jähriges Kind anzeigen wollen???? Ich weiß nicht.......Was bringt einem so etwas? Das Auge Deiner Tochter wird davon nicht heil, oder? Silke


Lina_100

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Hier geht es nicht darum, dass einem das Kind leid tut, sondern dass geklärt werden muss wer für etwaige Folgeschäden aufkommt. Im Zweifel die Unfallversicherung aber hier muss die Frage gestellt werden, ob die Schule im konkreten Fall ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist oder nicht.


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