Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, da ich nach Ende der EZ wohl nicht in meine alte Firma zurück kann, hat mir mein Chef nun ein fristgerechte Kündigung aus betriebsbed. Gründen, Freistellung bis Ende der Kündigungszeit und anschl. Zahlung einer Abfindung (das ganze hat er Auflösungsvereinbarung genannt) vorgeschlagen. Dazu 3 Fragen: 1) Bekomme ich in diesem Fall eine Sperre vom Arbeitsamt? (laut Chef nicht) 2) Wird die Summe irgendwie aufs ALG angerechnet? 3) Mein Chef will außer der KG vorerst nichts schriftl. machen - ist das so üblich und ok? Ich soll mir einen RA suchen, formal gegen die KG klagen und dann die Abfindung als Schlichtung... Danke und LG leo13
Hallo, die Kü. ist nur schriftl. wirksam. Ansonsten kann ich IHnen im Einzelfall nicht helfen (s. Hinweise) Liebe GRüsse, NB
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