Mitglied inaktiv
Hallo, am 13.02.04 ist mein Erziehungsurlaub geendet. Seit ca. 2Jahren bin ich bei meinem Arbeitgeber auf Euro 400,00 beschäftigt, hierrüber wurde auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen. Jetzt soll ich mein altes Arbeitsverhältnis(Vollzeit)kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen. Ist das nötig,da ja bereits ein neuer Vertrag über 400,00 geschlossen wurde. Wenn ja, wäre es nicht möglich, daß mir gekündigt wird.Oder ist das alles egal, da ich eh auf 400,00 arbeite und das auch so beibehalte.
Hallo, das ist eine reine Vertragsausgestaltungssache. Lesen Sie genau, bevor Sie unterschreiben! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?