Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag

Frage: Aufhebungsvertrag

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Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet am 31.05.02. Da mein Lebensgefährte innerhalb meines EU eine Neue Tätigkeit begann, ist es mir nicht mehr möglich meinen Beruf weiterhin auszuführen, denn ich war vorher als Krankenschwester bei einer häuslichen Krankenpflege tätig und das bedeutet Schichtdienst und Wochenende arbeiten. Mein Mann arbeitet aber als Versicherungskaufmann hauptsächlich am Abend. Ich habe dann keinen für meine Kinder. Mein Arbeitgeber wäre mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden. Jetzt meine Frage: entstehen mir irgendwelche Nachteile und wie geht mann bei einem Aufhebungsvertrag vor? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Fragen beantworten und bedanke mich dafür im voraus. mit frdl. Grüssen Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, ein Aufhebungsvertrag sollte schriftlich gemacht werden, gut wäre, wenn Sie sich eine Abfindung heraushandeln. Faustformel: EiMonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (incl. EU). Wichtig ist, dass Sie beim AA gesperrt sind, aber ich denke, Sie werden sowieso nicht als arbeitslos anerkannt, da Sie keine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind haben und deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ihnen muss klar sein, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag keine Option auf einen Job mehr haben und für sich überlegen, ob der EU nicht mit Zustimmung des AG bis auf das äußerste ausgedehnt wird (falls noch nicht der FAll) und dann Teilzeit gearbeitet wird, während das Kind im Kiga ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich muss nochmal auf mein Anliegen zurückkommen, denn Sie haben mir mit Ihrer Antwort einen echten Schrecken eingejagt. Ich verstehe nicht warum ich nicht als arbeitslos anerkannt werden soll, denn ich kann ja in der Zeit in der mein Kind in der Einrichtung ist, einer Tätigkeit nachgehen. Es ist ja nur so, dass ich halt nach 17.00 Uhr, wenn die Einrichtung geschlossen ist nicht mehr arbeiten kann und das wäre bei dieser Tätigkeit der Fall. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass auch die 3-monatige Sperre wegfällt. Ich habe ja meinen AG schon gefragt ob es möglich wäre nur im Frühdienst zu arbeiten, was er verständlicher Weise verneinte. Ansonsten kann ich jede Arbeit zur "normalen" Arbeitszeit annehmen. Wie sollte ich mich denn sonst verhalten um Job und Kinder unter einen Hut zubekommen. Andrea


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