Mitglied inaktiv
hallo fr.bader.anfang jahr 2005 wurde wurde ich ss,ab dem 7. monat BV.hab vorher vollzeit gerabeitet.im september kam unser sohn,ein dreiviertel jahr später hab ich stundenweise zweimal wöchentlich als aushilfe gearbeitet,auf beiderseitigen einverständnis.erziehungsjahr hab ich 2 jahre angegeben.im april diesen jahres ist unser sohn an krebs verstorben (ist ende februar '07 festgestellt worden).seitdem hab ich nicht mehr gearbeitet. nun bin ich wieder schwanger.den bescheid für die ss hab ich noch nicht abgegeben.meine FÄ hat mir eine krankmeldung für 14 tage gegeben,und will mir danach ein BV wieder erteilen.da ich nix verdient hab in der letzten zeit,kann mit der AG doch nix auszahlen,oder. wär es möglich beiderseits ein aufhebungsvertrag des arbeitsverhältnisses zu machen?mein AG kann mir den alten job ohnehin nicht wiedergeben,da nicht mehr viel los ist im geschäft.würde ich dann ALG erhalten? vielen dank für ihre antwort. marina
Hallo, bitte die Hinweise lesen und viel allgemeiner fragen. Liebe Grüsse, NB
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