Mitglied inaktiv
Hallo, bei unserem Sohn wurde im Alter von 4 Monaten (jetzt 8 Monate) Epilepsie festgestellt. Trotz sofortiger Medikamenteneinstellung hat er auch heute noch täglich mehrere Anfälle. Mein Problem ist, dass ich mich bezüglich Erziehungsgeld/Elternzeit für die Budgetregelung entschieden hatte, so dass ich ab September wieder arbeiten und unser Sohn in die Kita gehen müsste. Da nun aber der weitere Verlauf momentan noch völlig in der Schwebe ist und die Auswirkungen der Krankheit in der Entwicklung (Laufen lernen etc) nicht absehbar sind,würde ich gern noch länger zu Hause bleiben. Meine Fragen: 1. Gibt es die Möglichkeit, in besonderen Fällen die Gewährung von Erziehungsgeld/Elternzeit nach Budgetregelung rückgängig zu machen und die Elternzeit auf insgesamt 18 Monate zu verlängern? Wenn ja, müßte das zuviel erhaltene Geld zurückgezahlt werden oder könnte dies evtl. auf das weitere Erziehungsgeld angerechnet werden? 2. Gibt es die Möglichkeit, es bei der Zahlung des Erziehungsgeldes für 1 Jahr zu belassen, die Elternzeit unabhängig davon jedoch um 6 Monate zu verlängern? (Mein Arbeitgeber zeigt sich sehr entgegenkommend, solange sich für ihn keine finanziellen Nachteile ergeben.) Das sind verzwickte Fragen, danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.
Hallo, soweit ich weiß ist das Wahlrecht nicht rückgängig zu machen. Wenn Sie also länger zu Hause bleiben müssen Sie sehen, ob der Unterhalt für Sie u das Kind ausreicht, ansonsten müssen Sie Sozialhilfe beantragen. Alles gute für Ihren Kleinen, NB
Mitglied inaktiv
warum sollten sich für deinen arbeitgeber finanzielle nachteile ergeben? er muss doch das erziehungsgeld nicht zahlen. das erziehungsgeld hat ausserdem nichts mit der elternzeit zu tun. man bekommt das erziehungsgeld sowieso immer nur für maximal 2 jahre und elternzeit kann man 3 jahre nehmen. ob du deine entscheidung für die budgetregelung jetzt noch rückgängig machen kannst, kann ich mir nicht vorstellen. ich weiss aber auch nicht genau, ob es da eine härtefallregelung gibt. aber wie gesagt, vorstellen kann ich es mir nicht.
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Für den Fall, dass ich ohne Bezug des ErzG for Elternzeit verlängern kann, habe ich ja kein Einkommen. Frage wäre dann, wer die Beiträge für KV etc trägt. Mein Arbeitgeber würde mir für die Zeit auch unbezahlten Urlaub gewähren oder das Arbeitsverhältnis ruhen lassen.
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