Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebubgsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebubgsvertrag

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe 2 Kinder (mein Sohn ist 2,5 Jahre und meine Tochter ist 4 Monate alt) und ich befinde mich seit 2,5 Jahren in Elternzeit (und möchte noch etwa ein Jahr zu Hause weiterbleiben). Ich bin über eine Vermittlungfirma angestellt (Zeitarbeit) habe aber mittlerweile gar nicht mehr gearbeitet, da ich zu Hause bin, um meine Kinder zu pflegen. Ich habe aber letzte Woche eine Brief von dieser Firma (also von meinem Arbeitgeber) gekriegt, wo sie mich fragen, ob ich damit einverstanden wäre, einen Aufhebubgsvertrag zu unterschreiben (dieser Aufhebubgsvertrag war auch dabei). Was soll ich jetzt machen, um elegant zu antworten, daß ich es nicht unterschreiben möchte? Ich weiß, wenn ich einen Aufhebubgsvertrag unterschreibe, wäre es als ob ich selber kündigen würde... meine Fragen sind: 1) Wenn ich sowieso arbeitslos werde, sobald ich einen Aufhebubgsvertrag oder eine Kündigung kriege, dann welcher ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen zwei, und welcher wäre der Nachteil für mich, wenn ich einen Aufhebubgsvertrag unterschreibe. 2) Darf ich sagen, ich möchte den Aufhebubgsvertrag nicht unterschreiben, und wie soll ich das elegant machen? Vielen Dank im voraus, A


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso mitten in der EZ den Vertrag beenden? Es entfällt die beitragsfreie KK u andere Vorteile. Sie wissen ja noch gar nicht, was am Ende der Ez ist. Ich würde mitteilen, dass ich am Arbeitsvertrag festhalten wolle Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde mich für das Angebot herzlich bedanken, leider kannst Du das Angebot derzeit nicht annhemen. Und da Du aktuell in Elternzeit bist, giobt es keinen sachlichen Grund für eine Aufhabung. Du freust Dich im Monat/Jahr wieder für die Firma X tätig sein zu dürfen (*lüg*) und verbleibst mfg :-) Désirée


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