Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufgespartes drittes Jahr Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufgespartes drittes Jahr Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo liebe Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes am 4. Mai 2004 für zwei Jahre Elternzeit genommen und ab dem 2. Jahr in Teilzeit gearbeitet. Danach und bis jetzt arbeitete ich in Teilzeit mit einem "normalen" Teilzeitvertrag", weil mein AG mir das 3. Jahr nicht bewilligen wollte, ohne einen Grund anzugeben. Ich würde jetzt gerne das 3. Jahr (eigentlich wäre es ja auch nur noch 4 1/2 Monate) nehmen und in dieser Zeit eine Arbeitspause einlegen. Ich weiß, dass ich 7 Wochen vorher einen Antrag stellen muss und nur noch bis maximal 3. Mai 2012 "frei nehmen" darf. Sofern der AG überhaupt zustimmt, bekomme ich für diese Zeit ja kein Gehalt, aber wer zahlt die Sozialabgaben, Krankenversicherung? Was muss ich sonst noch beachten? Ich habe ein bißchen Sorge, ab dem Antrag oder auch nur Gespräch mit per Personalabteilung auf der Abschussliste zu stehen, auch wenn ich schon 12 Jahre für das Unternehmen arbeite. Vielen Dank für Ihren Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag hätte, wenn Sie mind. 2 Jahre genommen hatten, nicht ablehnen dürfen. Aber jetzt darf er. Ich würde ansonsten auf jeden Fall mit der KK etc sprechen - Sie haben ja wieder Anspruch auf beitragsfreie KK. bei der Rente werden pauschal drei Jahre anerkannt Lieeb Grüsse, NB


SumSum076

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Hast du schriftlich, dass dein AG der Übertragung der Elternzeit zustimmt? Gruß Sabine


CKEL0410

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Hallo soweit ich weiß durfte der ag das 3te Jahr eigentlich nicht ablehenen ,sobald man direkt 2 Jahre nimmt geht das wohl nicht,bei einem Jahr kann es wohl ablehnen.zumal es keinen Grund gab! Und die Übertragung muss wohl schriftlich festgehalten werden.


SumSum076

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Ja, wenn man ab Geburt 2 Jahre genommen hat und dann direkt im Anschluss das dritte Jahr nehmen will, dann kann das der AG eigentlich nicht ablehnen. Will man Elternzeit nach dem 3. Geburtstag nehmen, dann muss da der AG zustimmen (Stichwort: Übertragung von Elternzeit). Gruß Sabine


CKEL0410

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So mein ich das auch,aber da Sie geschrieben hat,der ag hat das 3 RR Jahr abgelegt,ich hab es so verstanden das Sie da dritte eigentlich im Anschluss der 2 j nehmen wollte und er es abgelehnt hat,das darf er grundlos eigentlich nicht!


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