Möni1104
Hallo , ich habe ein großes Problem . Vor fast 3 Monaten haben mein ex und ich uns getrennt . Wir haben einen gemeinsamen Sohn , den er von da an von 7 Tagen die Woche mindestens 4-5 Tage u sogar fast täglich sieht . Alle 14 Tage das we komplett und Übernachtungen sind auch so die Regel da ich NOCH im schichtdienst arbeite . Unser sijnnist 3 1/2 . Der Kontakt soll bleiben und ich will ihm diesen auch jederzeit gewähren . Er darf den Papa auch jederzeit anrufen .nun wollte der kindsvater übers we zu den Großeltern fahren mit Kind ( 100km entfernt )da ich kurzfristig frei bekommen habe , habe ich dieses abgelehnt darüber ist mein ex so sauer das jegliche Klärungsversuche scheitern . Er droht mir mit Gericht . Will 50/50 festlegen lassen . Dies möchte ich nicht da ich finde das Kind braucht Stabilität . Schließlich muss er sich an das neue zu Hause gewöhnen , wir mussten ausziehen . Die gewohnte Umgebung ist geblieben . Kann das Gericht ohne meine Zustimmung 50/50 festlegen ? Ich gewähre doch jederzeit Umgang . Ich habe Angst nein Kind zu verlieren.ich möchte nicht das fremde darüber entscheiden was gut für ihn ist . Er soll Kontinuität gaben und seinen Papa weiterhin sehen. Wie hoch sind meine Chancen auf ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Sollte ich einen Anwalt nehmen ?
Hallo, Ihr Umgang kennt keine Regeln und wird im erheblichen Umfang ausgeübt. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Wenden Sie sich an das Jugendamt, um feste Regeln aufzustellen. Und ein dreieinhalb jähriger muss auch nicht jederzeit mit seinem Vater telefonieren. Um auf Ihre Frage zurückzukommen: 1. Wenn es das Vater Wochenende ist, kann er auch ohne ihre Zustimmung mit dem Kind zu seinen Eltern fahren. 2. Bei diesem erheblichen Umgang kann ich mir schon vorstellen, dass es zum Wechselmodell kommt. Eigentlich stehen Sie da ja schon. Liebe Grüße NB
cube
Also im Prinzip möchtest du dem Vater nichts verwehren bzw. den beiden den Kontakt nicht einschränken - aber darüber bestimmen, wann er ihn sehen kann und es im Zweifelsfall eben auch verbieten können. Ich denke, genau das Gefühl für der Vater haben - dass er letztendlich davon abhängig ist, was du entscheidest. Das hat er gerade gemerkt und will da rechtzeitig intervenieren und den Umgang regeln lassen. Das kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Auch Väter haben Ängste, dass ihnen ihr Kind auf Dauer entfremdet wird, sie nur der WE-Papa sind und Kontakt davon abhängig, wie die Mutter gerade drauf ist. Ja, er kann das beantragen. Die Chancen auf ein Wechselmodell sind nicht so schlecht, wenn er nachweisen kann, dass er sich tatsächlich entsprechend kümmern kann. Und eine gleichmäßige Fürsorge wie zB Wechselmodell ist doch Stabilität. Beide kümmern sich zu gleichen Teilen. Aber letztendlich kann dir hier keiner mit Sicherheit sagen, wie ein Richter das entscheiden würde. Wegnehmen wird dir aber sicher niemand dein Kind - es sei denn, du verstehst unter "wegnehmen"/"verlieren", dass der Vater genau so viele Rechte hat wie die du. Letztendlich soll das eurem Kind dienen - und das hat sicher am meisten davon, wenn nicht auf seinem Rücken ein Machtkampf ausgetragen wird.
Mitglied inaktiv
ich fasse zusammen: ihr habt erweiterten umgang, du "verweigerst" einmal und schwupp spielt der kv beleidigte leberwurscht und droht mit gericht?! vielleicht kriegt er sich ja wieder ein und alles verläuft im sand, ich würde weitermachen wie zuvor, freundlich lächeln und abwarten. du schreibst, du arbeitest NOCH im schichtdienst, ich verstehe diesen häufigen umgang als betreuung in deiner arbeitszeit? wenn es geht würde ich normale arbeitszeiten beschleunigen, denn das spielt ihm in die karten. solltest du jemals argumentieren müssen, vermeide worte wie "er darf", "gewähren", "ich möchte", alles was implizieren könnte, du hättest mehr rechte oder ansprüche am kind. das hören die profis nicht gerne..... alles gute!
Felica
Ist schon etwas gnädig, oder? Er darf das Kind sogar sehen, aber nur dann wenn es dir passt. Ich hab es jetzt mal extra derartig provozierend geschrieben. Den, das Kind gehört weder dir, noch ihm. Mache dir das bewusst. Das du eine Gebärmutter hast macht dich nicht als mehr Elternteil. Ihr seit beide zu gleichen Teilen Eltern. Und nein, du gewährst eben nicht jederzeit Umgang. Das hast du nämlich gerade gezeigt. Sondern dann wenn es dir passt. Hättest du nicht frei bekommen, hätte der Vater wahrscheinlich an dem WE jede Menge Spaß mit dem Kind bei den Großeltern gehabt. Nun hast du kurzfristig frei bekommen und alles zurück gezogen. Das macht dich nicht gerade als verlässlich und planbar und dürfte dem Vater durchaus bei dem richtigen Richter zugute kommen. Du willst nicht das Fremde entscheiden, dann kläre das mit deinem Ex und macht verbindliche Zusagen. Regelt es wie zwei Eltern welche beide nur das beste für ihr gemeinsames Kind wollen. Das wichtigste, dann haltet euch auch beide daran. Vor Gericht ist zwar alles offen, aber ich sehe die Chancen das du das alleinige bekommst für gegen Null. Den da ist ein Vater der sich kümmert und eine Mutter welche sich nicht an Abmachungen hält. Das warum und weshalb ist da ziemlich egal. Den es gab ja keinen Notfall oä welchen man noch vorbringen könnte. Und Stabilität kann ein Kind auch haben wenn es im Wechselmodel lebt. Teils sogar mehr, weil dann solche Ausreden wie, Umgang kann nicht stattfinden weil Kind krank nicht mehr zieht. Oder eben so eine wie, ich habe kurzfristig frei bekommen nun wird nichts aus dem Ausflug.
Mitglied inaktiv
an der reizenden antwort von feli siehst du, WIE wichtig es ist, an deinen formulierungen zu feilen. Mütter, euer feind ist weiblich!
Meyla
Ich bin da klar bei felica. Wieso lässt du den lütten nicht einfach mit? Ist doch egal ob du frei hast. Dann hast du eben auch mal KIND frei. Das kann für alle so erholsam sein.... Das wäre mir der Ärger echt nicht wert.
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