Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht Baby und Kleinkind

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht Baby und Kleinkind

Momo2019

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Hallo Mein Ex und ich haben einen 6 Monate alte Sohn. Wir haben das geteilte Sorgerecht und haben nie zusammen gewohnt. Aktuell bin ich noch in Elternzeit. Während der Beziehung pendelte mein Ex von seinem Wohnort (300 km entfernt) bis zu uns in unregelmäßigen Abständen, je nachdem wie es der Beruf und seine persönliche Planung zuließ. Nun will er das alleinige ABR für seinen Sohn haben. Wie stehen seine Chancen? Ich bin die Hauptbezugsperson unseres Kindes. Soziale Kontakte hat es bisher nur zu den Kindern von Freundinnen (also was jetzt das gleiche Kindesalter angeht). In die Krippe kommt er erst mit 12 Monaten (Platz beantragt)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alleiniges ABR bedeutet, dass er bestimmen kann, wo das Kind wohnt. Wie kommt er darauf, dass er da irgendeine Chance hat? Oder sind das Drohgebärden? Das Kind lebt bei Ihnen und wenn überhaupt werden Sie das bekommen. Locker bleiben. Liebe Grüße NB


cube

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Nicht so gut. Der Lebensmittelpunkt eures Kindes ist bei dir. Das wird wohl ein Richter eher nicht ändern wollen zugunsten eines Vaters, der300 km weit weg wohnt und nur unregelmäßig Zeit hat. Ungünstig wäre aber, wenn du diese Entfernung ohne eine seine Zustimmung geschaffen hast. Ihr also vorher deutlich näher beieinander gewohnt habt und du weggezogen bist.


Momo2019

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Nein die Entfernung bestand schon vorher


Mitglied inaktiv

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lustiges kerlchen der kv!!! ich würde mich überaus entspannt zurücklehnen, es ist ein säugling!!!!!!!!! ich halte zwar nicht viel von richtern, aber das scheint mir unmöglich, dass sie zu seinen gunsten entscheiden. in welcher form hat der mann seinen "wunsch" kundgetan? was ihm unbenommen ist, ist in deine nähe zu ziehen und dann peu à peu den umgang ausweiten...


Momo2019

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Bisher hat er es nur mir gegenüber geäußert aber ich glaube es ist nur eine Frage der Zeit bis er es gerichtlich beantragen wird Er ist der Meinung das er seine Arbeitszeit reduzieren kann und alternativ sich seine Eltern um den Kleinen kümmern könnten


Felica

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Solange der nicht nachweisen kann das das Kindeswohl bei dir gefährdet ist, extrem schlecht. Du bist nicht weggezogen, er immer zu dir gependelt,. Du betreust ihn überwiegend. Damit der es in der Situation bekommt müsstest du dir schon einiges zuschulden kommen lassen.


Momo2019

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Vielen Dank für die Antworten. Ich weiß nicht wie er darauf kommt. Ich denke, weil er aufgrund der Trennung frustriert ist und glaubt ich nehme ihm das Kind weg. Was Unsinn ist, er kann den Kleinen ja sehen und sein Umgangsrecht ausüben


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