Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbesstimmungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufenthaltsbesstimmungsrecht

Dior

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Guten Morgen Frau Bader, Ich und meine Ex-Freundin seit ca. 7 Jahren getrennt,haben Zwei Töchter (11) u. (12) . Wir haben das geteilte Sorgerecht! Jedoch kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern ob wir beim Jugendamt eine Sondervereinbarung getroffen hatten, so dass die Mutter dass alleinige Aufenthaltsbesstimmungsrecht hat. Meine Töchter haben seit nun mehr als Zwei Jahren den Wunsch bei mir leben zu wollen. Die Mutter hat jetzt eingelenkt und für sie kann es garnicht schnell genug vonstatten gehen, dass meine Engels zu mir ziehen. Habe sie aber überzeugen können, dass die Zwei doch noch dieses Schuljahr (4. Klasse) beenden, so dass die Kinder zum Sommerferienanfang zu mir ziehen können. Hmmmm Sie ist bereit dazu dass ich sie an meinem Wohnort anmelde, Krankenversicherungen, Schule und und und. Ich wohne 80 Km. von der Mutter entfernt. Nur will sie nicht auf das Aufenthaltsbesstimmungsrecht verzichten. Meine eigentliche Fragen an Sie Frau Bader, falls auch ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, kann die Mutter die Kinder jederzeit wieder zu sich holen und diese vom neuem lebensmittelpunkt, Freundeskreis, Schule entreißen? Und falls ich doch nicht das Aufenthaltsbesstimmungsrecht habe, habe ICH eventuell diese automatisch, da meine Engels ihren lebensmittelpunkt bei mir haben (werden)? Ich muss hinzufügen, die Mutter will nichts mit dem Jugendamt zu tun haben. Ich freu mich jetzt schon von Ihnen zu lesen Frau Bader und einen Guten Morgen wünsch ich ihnen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat immer der, bei dem das Kind/ die Kinder den Lebensmittelpunkt haben. Im Moment Ihre Ex. Wenn sie es sich also bis zum Sommer umüberlegt, bleibt nur der gerichtl. Weg. Wenn die Kinder erst einmal bei Ihnen leben, dreht sich das, dann können Sie es auch gerichtlich geltend machen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, das ABR kann NICHT beim Jugendamt vom restlichen Sorgerecht abgetrennt werden. das MUSS ein Richter (ggr. im Nachgang) machen. Das wollten nämlich mein Ex und ich sogar einvernehmlich so bei der Sorgerechtserklärung regeln, aber das geht eben nicht. Wenn Sioe mit dem Umzug einverstanden ist, dannmacht doch im ersten schritt eine private kurze vereinbarung, dass die Kinder am xx.xx.xxxx zuDir tziehen sollebn und ab dann ihren Lebensmittelpunkt bei Dir haben werden. Ummeldung würde ich sie einfach mit unterschreiben lassen. KV muss nicht zwingend geä#mdert werden, macht das Leben aber vermutlich einfaher wenn beide Eltern in GKV. Kindergeld bekommt wer? Viele Grüße Désirée


Sternenschnuppe

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Bis zu den Sommerferien kann sie sich das noch 3x überlegen. Wenn ihr bewusst wird dass sie das Kindergeld nicht mehr bekommt und auch noch Unterhalt zahlen muss, dann wird sie vielleicht umdenken. Die Kinder können auch jetzt die Schule wechseln, sich in den neuen Klassen schon einfinden und können dann eingelebt mit dem neuen Schuljahr starten.


Dior

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Vielen dank an euch alle für die rasche antworten. Zum kindergeld: Im.moment bekommt die Mutter das kindergeld. Aber sie hat nichts davon, da Alg 2 Empfängerin.


Sternenschnuppe

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Dann wirst Du Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Die werden ihr verdeutlichen dass sie sich einen Job suchen muss. Flexibel ist sie dann ja ohne Kinder.


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