Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ist es richtig, dass man erst ein gemeinsames Sorgerecht haben muss, um ein Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten zu können? Momentan hat die Mutter des Sohnes aus erster Beziehung meines LG alleiniges Sorgerecht für das Kind, wir würden den Jungen auf Grund von Vernachlässigung und starken Entwicklungsdefiziten zu uns holen wollen. Wäre dies der richtige Weg? Antrag beim JA auf gemeinsames Sorgerecht, dann auf ABR? Liebe Grüße und einen schönen 2.Advent Wenke
Hallo, die beiden waren wohl nicht verheiratet? Das BVerfG hat festgestellt, das es ungerecht für Männer ist, wenn sie das Sorgerecht nicht beantragen können. Also können ledige Väter das Sorgerecht beantragen und auch gegen den Willen der Mutter bekommen. Maßstab ist allein das „Wohl des Kindes“. Nun muss die Politik noch das derzeitige Gesetz ändern. Was sagt die Mutterd enn? Wenn die nicht möchte, werden Sie die Beweislast tragen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nein die zwei lebten mit dem Sohn 4Jahre lang in eheähnlicher LG. Die Mutter möchte es nicht, dass der Vater ein Mitspracherecht hat. Sie stellt sich trotz intensiver Bemühungen und Gespräche, wo es wirklich um das Wohl des Kinde geht (Er hat starke Entwicklungsrückstände, die Mutter kümmert sich jedoch weder um verordnete Therapien noch um zusätzliche Fördermöglichkeiten) total quer.. Sie sei die Mutter und NUR sie wisse was richtig für den Jungen sei! So ihr Statement.. Wir finden es einfach unangebracht und wollen dem Jungen helfen! Kann man auch eine ärtzliche, sowie psychologische Begutachtung veranlassen? LG Ebert
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