Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Attestgebühr wird nicht erstattet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Attestgebühr wird nicht erstattet

Mitglied inaktiv

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Ich habe erst nach der Abgabe meines Attestes zu Bestätigung der Schwangerschaft und des ETs erfahren, dass mein AG die Gebühren nicht mehr erstattet. Da ich erst vor zwei Jahren mein erstes Kind bekommen habe, bin ich davon ausgegangen, dass jetzt, genauso wie damals, die Gebühren erstattet werden. Ich habe nirgendwo etwas von einer derartigen Änderung erfahren. Plötzlich heißt es, die Firma braucht dieses Attest nicht und erstattet daher auch die Gebühren nicht, ich hätte ja vorher frage können. Genommen haben sie es trotzdem. Es hätte aber auch eine Kopie des Mutterpasses gereicht. Nun meine Frage: Mein AG hat doch nicht das Recht auf Einsicht in meinen Mutterpass. Wenn ich ihm das verweigere, wäre das Attest doch die einzige Möglichkeit, von der SS und dem ET zu erfahren (abgesehn von der mündlichen Form). Kann ich so auf die Erstattung bestehen? Wie hätte der AG von der Änderung der Regelung Bescheid geben müssen? Vielen Dank im Vorraus Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die Kosten muss er nur tragen, wenn er es verlangt. Das hat er aber nicht. gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wer das Attest bestellt, bezahlt es auch - in diesem Falle Du selber. Eine Kopie des Mutterpasses kann er zwar haben wollen, wird er aber von vernünftigen Leuten nicht bekommen und sich dann auf die mündliche Anzeige verlassen müssen. Im Nachhinein wirst Du sicher kaum Chancen auf Erstattung der Kosten haben - ist ja zum Glück nicht die Welt!


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