Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weis das das nich ganz hierher gehört aber vielleicht können sie mir ja trotzdem helfen. Worin besteht eigentlich eine "arglistige Täuschung" im Sinne des BGB. Tritt diese bereits ein wenn es bei eineem Verkauf von Seiten des Verkäufers heißt "ein paar Kratzer" oder "leichte Waschspuren" und der Käufer sieht die Kratzer oder die Waschspuren schlimmer an als nur ein paar Kratzer oder leichte Waschspuren. Oder muß es da schon erheblich Abweichungen geben? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Gruß Yvonne
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise-ich kann hier nicht antworten. Kann nur entgteltlich unter meiner E-Mail helfen. Gruß, NB
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