Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiterhöhung vor Mutterschaftslohn

Frage: Arbeitszeiterhöhung vor Mutterschaftslohn

B.Verena

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Sehr geehrte Frau Bader, anbei die Antwort zu meiner Frage vom 09.06.2017 bzw zu Ihrer Rückfrage. Re: Arbeitszeit-Erhöhung und Mutterschaftslohn In meinem Arbeitsbereich (Musical) treten ab Mittel Juli Veränderungen ein (geht in Richtung Tournee) für die ein Beschäftigungsverbot (individuelles) in Betracht kommt. Nähers möchte ich dazu nicht schreiben. Mein Arbeitgeber wäre damit einverstanden und begrüßt dieses da er mich nicht anderweitig einsetzen kann (Büro, Orga). Da viel Arbeit anfällt / angefallen ist habe ich in Absprache mit meinem AG auch im Hinblick auf einen Ausfall zur Mutterschutzfrist meine Arbeizszeit erhöht, dies aber nicht schriftlich fixiert, als ab Mai 25 h ebenso Juni evtl. noch den ganzen Juli und nun meine Frage : zielt das Gehalt im BV auf mein letztes ab, also die 25 Stunden


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen in einem Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Arbeitszeit zu dem einzigen Zweck zu erhöhen, um eine höhere Lohnersatzleistung zu verlangen halte ich für mißbräuchlich, zumal du nicht vorhattest, auch tatsächlich 25 Std/Wo zu arbeiten. In dem Fall bekommst du was im MuSchG steht: den Durchschnitt der letzten 3 Monate.


B.Verena

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Das ist doch eine Unterstellung! Die Arbeitszeit wurde erhöht um noch vor der Mutterschaftspause anfallende Arbeiten wegzuarbeiten. In beiderseitigem Interesse. Mein AG ist froh dass noch eine Menge weggearbeitet wird und ich hinterlasse meinen Arbeitsplatz auch lieber so dass ich nach dem Mutterschutz nicht einen Riesen Rückstau vorfinde. Die 25 h werden von mir geleistet ganz klar. Was sollen denn diese Unterstellungen hier in dem Expertenforum, ich habe unterdessen ganz direkt Frau Bader um eine Expertenauskunft gebeten.


Mitglied inaktiv

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Dann musst du dich deutlicher (verständlicher) ausdrücken. Du schriebst: "In meinem Arbeitsbereich (Musical) treten ab Mittel Juli Veränderungen ein (geht in Richtung Tournee) für die ein Beschäftigungsverbot (individuelles) in Betracht kommt." Ein individuelles BV kommt nur aus medizinischen Gründen in Betracht.


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