Hallo Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag endet am 31.07.2014 durch Nichtverlängerung. Inzwischen bin ich schwanger in der 11.Woche. Da zwischen Entbindungstermin bzw. Mutterschutz und Vertragsende 3-4 Monate liegen mache ich mir jetzt Sorgen wegen des Elterngeldes und auch der Elternzeit. Ist es sinnvoll sich schwangerschaftsbedingt krank schreiben zu lassen bis der Mutterschutz beginnt? Wie läuft das dann mit dem ALG I, wird es auf das Elterngeld angerechnet wenn ich krankgeschrieben und arbeitslos bin? Habe ich trotz kurzer Arbeitslosigkeit überhaupt Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit? Man liest die wildesten Geschichten und es verwirrt mich immer mehr. Momentan bin ich ja noch berufstätig, es fehlen mir dann quasi nur 3 Monate bis zum Mutterschutz in denen ich ohne Job bin. Eigentlich läuft sogar eine Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung da ich für meinen bisherigen Job berufsunfähig geschrieben wurde. Der Antrag wird noch bearbeitet, nun kam die ungeplante Schwangerschaft dazwischen. Ist das von Belang für den Antrag?
Viele Fragen, ich hoffe trotzdem auf Ihre Hilfe, da ich inzwischen Angst habe wie das alles finanziell wird.
Vielen Dank schon im Voraus
von
fuschili
am 14.05.2014, 21:02
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet durch Nichtverlängerung während Schwangerschaft
Hallo,
sorry, aber Krankschreibung geht, wenn man krank ist. Nicht aus finanziellen Gründen. Das ist Betrug und wird hier nicht unterstützt.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2014
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet durch Nichtverlängerung während Schwangerschaft
Krankengeld oder ALG1 zählen beides als 0 fürs Elterngeld.
Bekommst Du jetzt Gehalt oder was für Geld bekommst Du genau ?
von
Sternenschnuppe
am 14.05.2014, 21:53
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet durch Nichtverlängerung während Schwangerschaft
Momentan bekomme ich noch Gehalt, es stellt sich nur die Frage ob eine Krankschreibung von Vorteil ist. Mein Arbeitgeber ist sehr tolerant und nimmt sehr viel Rücksicht. Aber wie wird denn das Elterngeld dann berechnet wenn Krankengeld und ALG I nicht angerechnet werden? Zählen dann nur die verbliebenen 8 Monate oder wird es dann rückberechnet? Das ist doch alles eine Katastrophe. Ich blicke nicht mehr durch... :-(
von
fuschili
am 14.05.2014, 22:09
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet durch Nichtverlängerung während Schwangerschaft
Wenn Dein Arbeitgeber so tolerant ist, dann bitte ihn den Vertrag bis zum ET zu verlängern.
Mutterschutzgehalt bekommt er eh von der Krankenkasse wieder.
Und Du bekommst nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Versuch ist es wert.
Ansonsten sind es die 8 Monate. Zurückgerechnet wird da nix.
Für den Rest ist dann Dein Partner zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 14.05.2014, 22:34
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet durch Nichtverlängerung während Schwangerschaft
Leider geht das nicht, hab schon gefragt. Der Vertrag ist zwischenzeitlich schon vergeben worden und die Stelle also schon neu besetzt.
Zählt der Mutterschutz vor der Entbindung auch zur Arbeitslosenzeit?
Wie wird das Mutterschutzgeld dann berechnet?
von
fuschili
am 15.05.2014, 07:22
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet durch Nichtverlängerung während Schwangerschaft
Hallo,
Bitte nicht falsch verstehen. Ich hab schon Probleme wegen der Schwangerschaft, meine Ärztin hat es bereits angeboten mich rauszunehmen da die Probleme sich mit fortschreitender Schwangerschaft nur verstärken werden. Ich möchte keinen betrügen, da bin ich viel zu korrekt erzogen. Da ich aber, wie bereits gesagt, einen sehr toleranten und rücksichtsvollen Chef habe, stellte sich die Frage ob es nötig ist. Vielleicht könnte ich jetzt trotzdem eine Antwort vom Profi bekommen...
von
fuschili
am 15.05.2014, 11:35