Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosigkeitsgeld/EU

Frage: Arbeitslosigkeitsgeld/EU

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ist es korrekt, daß man ein Anspruch auf Arbeitslosigkeitsgeld hat, wenn man wärend der Erziehungsurlaub 1 Jahr gearbeitet hat (19 Stunden pro Woche. In Meinem Fall bin ich jetzt wieder 5 Monate zu Hause vor meinen EU zu Ende ist. Danke und liebe Gruesse, Charlotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Charlotte, das kommt auf die Art der Arbeit an. Haben Sie mind. 12 Mo. in die Arbeitslosenversicherung einbazahlt (das kann man auf der Lohnabrechnung erkennen)? Dann besteht auch ein Anspruch! Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.