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Hallo Frau Bader, mein befristeter Vertrag läuft am 31.01.05 aus. Da ich meinen Entbindungstermin am 18.02. habe, beginnt am 07.01.05 der Mutterschutz. Jetzt weiß ich überhaupt nicht, ob ich mich lieber arbeitslos melden oder Elternzeit nehmen soll. Werde alleinerziehend, und als Akademikerin würde ich ja auch ein passables Arbeitslosengeld erhalten. Dafür müßte ich mich ja aber auch sozusagen als arbeitssuchend dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen. Vielen Dank für Ihre Hilfe, Klaudia
Hallo, Elternzeit kann man nur nehmen, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Sie müssen also zum AA, wenn Sie überhaupt Leistungen bis nach dem Mutterschutz erhalten wollen-wenn Sie sich denn fristgerecht gemeldet haben. Nach der SChutzfrist gibt es nur noch Leistungen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Wenn Du Dich arbeitlos meldest und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellst mußt Du aber auch einen Kinderbetreuungsplatz vorweisen. Gruß Claudia
Mitglied inaktiv
hallo, ich glaube klaudia will ja nicht arbeiten, sondern halt vom ag leben. das geht nicht (ist bei mir genauso, bin allerdings nicht alleinerziehend). Also AG bekommt man nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Du Musst Dich aber unbedingt jetzt schon arbeitslos melden, damit deine Ansprüche nicht verloren gehen. Du musst dann beim Arbeitsamt Angaben zu DEiner Tätigkeit ausfüllen. Außerdem muss Dein Arbeitgeber Formulare zum bisherigen EK ausfüllen. Du kannst Dich mit Baby dann zu einem beliebigen Zeitpunkt freistellen lassen. D.h. wenn Du nach einem Jahr wieder arbeiten möchtest, wird das Arbeitsamt Dir nach einem Jahr Vermittlungsangebote zuschicken. Du bekommst aber auch dann erst AG. Für deinen jetzigen Unterhalt wäre das Sozialamt zuständig. Mach dich doch da direkt mal kundig. Alles Gute Holli+Lily
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