Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde letzlich erzählt, daß man im Erziehungsurlaub Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hätte ??? Begründung: Es würde zwar rein rechtlich ein Beschäftigungsverhältnis bestehen, da aber keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht würde, bestünde dieser Anspruch. Auf den Seiten des Arbeitsamtes habe ich dazu keine Informationen gefunden. Ist dem so ??? Herzlichen Dank Caro
Liebe Caro, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, ruht dieses ja nur während des EU. Eu bekommt ja nur, wer überhaupt in einem Arbeitsverhältnis steht, Arbeitslosenhilfe bekommt nur, wer arbeitslos ist. Das widerspricht sich also. Ich habe auch noch nie von Ihrer These gehört oder gelesen. Ich halte das für falsch. Richtig ist, daß ein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe neben dem Erziehungsgeld haben kann. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Caro Ich habe leider zu spät deine Frage gelesen, denn die gleiche Habe ich ebend gestellt. Auch ich habe vor ein paar Tagen gehört ,das es diesen Anspruch geben soll.Ein Bundesgericht soll es so geurteilt haben. Irgendetwas muss daran sein auch Arbeislosenhilfe neben dem Erziehungsgeld zu bekommen ich bin noch auf der Suche .Frau Bader sollte auch mal neue Urteile lesen.
Mitglied inaktiv
Hallo Caro Ich habe leider zu spät deine Frage gelesen, denn die gleiche Habe ich ebend gestellt. Auch ich habe vor ein paar Tagen gehört ,das es diesen Anspruch geben soll.Ein Bundesgericht soll es so geurteilt haben. Irgendetwas muss daran sein auch Arbeislosenhilfe neben dem Erziehungsgeld zu bekommen ich bin noch auf der Suche .Frau Bader sollte auch mal neue Urteile lesen.
Mitglied inaktiv
Liebe Heike, danke für Deinen Hinweis. Ich hielt es zwar auch für unlogisch, aber es muß ja wohl was dran sein. Ich bin noch am recherchieren, habe aber noch nichts gefunden. Wenn du Näheres in Erfahrung bringen könntest, würde ich mich über eine Mitteilung freuen. Danke Caro
...habe noch mal in speziellen Urteilsdateien gefahndet und nichts gefunden- interessiere mich aber sehr, wenn jemand eine Fundstelle nennen kann. Gruß, NB