Mitglied inaktiv
Ich habe jetzt mal gehört (ich glaube es war ein Beschluß des Bundesgerichtshofes), daß man während des Erziehungsurlaubes Arbeitslosenhilfe beantragen kann, auch, wenn man vorher kein Arbeitslosengeld bezogen hat und während des Erziehungsurlaubes in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das wurde damit begründet, daß man während des Erziehungsurlaubes keine Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit hat. Ist da was dran?
Mitglied inaktiv
Ich habe gesehen, daß Sie schon mehrere dieser Anfragen hatten. Das kam - ich glaube vor 2 Wochen - in RTL aktuell (19.50 Uhr)
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