Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld/Erziehungsurlaub

Frage: Arbeitslosengeld/Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Vor dem ersten Kind war ich vollzeitbeschäftigt. Nach der Geburt habe ich beim gleichen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag über eine Teilzeitbeschäftigung abgeschlossen und für das erste Arbeitsverhältnis Erziehungsurlaub beantragt, der auch noch läuft. Mein Arbeitgeber hat mir bereits gesagt, dass er mich nach dem Mutterschutz nicht weiter beschäftigen will. Das heißt, es würde das erste (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis ja noch bestehen bleiben - da bin ich ja unkündbar im Erziehungsurlaub. Das zweite (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis würde er bestehen lassen, wenn ich Elternzeit nehme. Wenn ich aber weiter arbeiten will, würde er mir kündigen. Kündigungsschutz habe ich leider keinen wegen Kleinbetrieb, d.h. mir wird nichts anderes übrig bleiben als die bereits angekündigte Kündigung zu akzeptieren. Würde ich nun Arbeitslosengeld im Fall einer Kündigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses bekommen oder steht der Erziehungsurlaub des ersten Kindes dem entgegen? Welche Vor- bzw. Nachteile würde es mir bringen, die Kündigung zu umgehen und statt dessen Elternzeit zu beantragen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen? Danke! Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Jana, Sie erhalten sogen. Teilarbeitslosengeld für die halbe Stelle, die er Ihnen nach dem EU nicht mehr zur Verfügung stellt, wenn Sie theoretisch für eine ganze Stelle zur Verfügung stehen würden. Ein Aufhebungsvertrag für die Ganztagesstelle könnte eine Abfindung beinhalten, das ist eine Aushandlungssache. WEnn Sie den EU verlängern wollen, bringt das nicht wirklich Vorteile, es sei denn, seine Situation ändert sich und er hat wieder eine Ganztagsstelle. ER muss aber einer Verlängerung zustimmen. Bei einer Kü muss übrigens die Aufsichtsbehörde zustimmen, da Sie ja noch im EU sind. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo, ich habe ein jahr lang 450 euro erziehungsgeld bekommen und nun keinen anspruch mehr. würde gerne wieder bei meinem arbeitgeber arbeiten, das ist leider nicht möglich da ich keine 20 std. die woche arbeiten kann. das paßt nicht wegen meiner tochter und wenn dann wollte ich nur ein paar stunden die woche. mein chef sagte entweder 20 std. ode ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn mein drittes Kind 3 Jahre alt ist endet ja mein EU und ich möchte mich nach einer Halbtagsstelle umsehen. Wir sind in der Zwischenzeit berufsbedingt umgezogen (mein Mann hat eine neue Stelle gefunden). Ich kann daher bei meinem alten Arbeitgeber nicht mehr arbeiten. Wenn ich nun nicht sofort eine Halbtagsstelle find ...

Hallo, Meine Frau steht seit 1990 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (Vollzeit). Z.Zt ist sie im Erziehungsurlaub. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie während des Erziehungsurlaubs von sich aus kündigt? Hintergrund: Der Chef hat bereits signalisiert, das er keine Teilzeitstelle anbieten kann, so das sie jetzt ein Fernstudium ...

Hallo, nach fünf Jahren Erziehungsurlaub (2Kinder) möchte ich halbtags in meinem Beruf weiterarbeiten. Aber wahrscheinlich existiert meine Firma bis dahin nicht mehr, oder ich werde nach kurzer Zeit entlassen. Berechnet sich das Arbeitslosengeld nach der Zeit die ich jetzt arbeiten möchte(halbtags) oder nach der Zeit die ich vor den Kinder ge- ...

Hallo, mein Erz.Urlaub endet im Juni, lief dann drei Jahre. Mein AG gibt mir die Möglichkeit noch ein halbes Jahr zu verlängern. Das möchte ich in Anspruch nehmen, aber kommen da Kosten auf mich zu oder hat es Nachteile(z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse???) Hatte vor dem Erz. urlaub Vollzeit gearbeitet, will dann ab Okt. nur Teilzeit arbeiten. ...

hallo frau bader, am 15.8.2006 läuft mein erziehungsurlaub aus! ich habe bisher 35 stunden gearbeitet(vor meinen 2 kindern) und ich müßte jetzt nächsten monat wieder anfangen. mit der firma ist es so abgestimmt, das sie mir kündigen--betriebsbedingte kündigung. wie sieht das aus, bekomme ich dann ab august arbeitslosengeld? und wenn j ...

Mit Ende der Elternzeit endet auch mein Arbeitsvertrag. Kann ich AG beantragen? Wo liegt die Mindestgrenze an Arbeitsstd., die man wieder arbeiten können muß und ist die Stunden- zahl für die Berechnung des AG relevant? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MfG ammophila-sabulosa

Gerade war ich beim Arbeitsamt und da sagte mir eine Dame von der Beratung das mir nach 6 Jahren Erziehungsurlaub kein Arbeitslosengeld mehr zusteht, das dies verjährt ist. Ist das wirklich so?

Sehr geehrte Frau Bader, nach dem Erziehungsurlaub musste ich wegen Umzugs meine Arbeitsstelle kündigen. Bei Berechnung des AA-Geldes wurde nun nicht mein früheres Gehalt zugrunde gelegt, sondern ein Pauschalbetrag. Begründung: Ich hätte in den vergangenen 12 Monaten nicht gearbeitet. Der Betrag, den ich nun erhalte, ist nun um einiges geringer. ...

Guten Tag, Frau Bader, könnten Sie mir vielleicht sagen, ob mir Arbeitslosengeld zusteht? Undzwar ist mein Arbeitsvertrag während meiner Erziehungszeit ausgelaufen, da war meine Tochter nicht mal ein Jahr alt. Jetzt ist sie 3,5 Jahre alt und hat endlich einen Platz im Kiga bekommen. Wissen Sie, ob ich jetzt Arbeitslosengeld bekommen kann nach de ...