Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, leider gibt es in meiner Fa. Ärger, man will (trotz Gesetz vor der Nase)nicht glauben, daß ich für einen halben Erziehungzeitmonat den vollen Urlaubsanspruch habe. Gibt es da Urteile von Arbeitsgerichten, die (vielleicht sogar online) einsehbar sind? Ich habe jetzt im 6. Monat eigentlich nicht die Nerven, das über ein Gericht durchzuziehen, will das aber aus Prinzip auch nicht ganz kampflos hinnehmen, weil es auch nicht das erste Mal ist, daß ich dort um mein Recht streiten muß. Andere Frage, dürfen Sie ganz offizielle Mandate von Forumsteilnehmern annehmen? Z.B. für Schriftverkehr, bei dem das Ortsproblem ja nicht unbedingt besteht? Vielen Dank für Ihre Mühe und herzliche Grüße, Hanne (Email steht oben)
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für voll genomme Urlaubstage wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Da es im gesetz geregelt ist, brauchen Sie kein Urteil. Ich kann Ihnen das auch offiziell auf Kanzleipapier schreiben-dann wenden Sie sich bitte an meine private E-Mail (nicola.bader@rz-online.de) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, heute morgen habe ich eine Notiz aus dem Personalbüro bekommen, die besagt, daß ich nach dem Bundesurlaubsgesetz (?) nur für volle Monate Urlaubsanspruch habe und nach dem für mich geltenden Tarif bis zum 14. eines Monats gearbeitet haben bzw. Mutterschutz gehabt haben muß, um überhaupt einen Anspruch zu erreichen. Diese Auskunft kommt wohl vom Arbeitgeberverband - kann das richtig sein? Herzliche Grüße, Hanne *langsam komplett verwirrt*
Mitglied inaktiv
...für Ihr Angebot. Ich habe Ihre Emails erstmal gespeichert und den Betriebsrat eingeschaltet, der sieht die Sachlage richtig und wird sich drum kümmern. Für den Fall daß Ihre Unterstützung trotzdem noch nötig wird meld ich mich wieder. Toll, daß Sie sich in Ihrer freien Zeit um ein solches Forum kümmern!! Herzliche Grüße, Hanne
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