Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsausfall

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsausfall

Mitglied inaktiv

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Hallo,ich bin MTA und darf durch die Schwangerschaft keine Nacht- und Wochenenddienste mehr machen. Nun habe ich nur noch mein Grundgehalt. Wie wird das angerechnet auf das Elterngeld? Das sind ca. 200 Euro/Monat weniger, die sich durch die Schwangerschaft nachteilig für mich auswirken. Vielen Dank für eine Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen finanziell keine Nachtiele durch das BV haben -weder für den Lohn noch für das EG. Frohe Weihnachten NB


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