Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, heute habe ich eine Frage, die meine Freundin betrifft! Meine Freundin hat ihren Erz.urlaub nach 3 Monaten gekündigt, da sie im Betrieb ihres Mannes mitarbeiten mußte. Die erste Zeit nahm sie ihre Tochter (inzw. 16 Monate ) mit in die Firma, später nahm ihre Schwieg.mutter das Kind, da es mit dem Kind in der Firma nicht mehr klappte. Jetzt kann ihre Schw.mutter aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr aufpassen und ein erneuter Versuch, das Kind mit in die Firma zu nehmen scheiterte erneut. Daraufhin wurde ihr gekündigt und meine Freundin ging zum Arb.amt und beantragte AL-Geld. Daraufhin bekam sie die Antwort, daß sie ihr Kind wöchentlich 15 H versorgt haben muß um vermittelbar zu sein um überhaupt ALG zu bekommen. Da dies nicht der Fall ist (ansonsten hätte sie ja in d. Firma d. Mannes weitergearbeitet) bekommt sie kein ALG und muß sich somit auch eigens krankenversichern. Nun unsere Fragen: Besteht für meine Freundin überhaupt keine Möglichkeit auf ALG? Einerseits leuchtet das Agument vom Arb.amt ein, andererseits hat sie -immerhin einige Jahre- AL einbezahlt. Sozialhilfe würde sie sicherlich nicht bekommen, da ihr Mann zuviel verdient! Vielen Dank für Ihre Mühe Gabi und Sandra
Liebe Gabi und Sandra, ALG bekommt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In der letzten Zeit habe ich häufig gehört, dass verschiedene AA einen Nachweis über die Unterbringung von Kindern für den Fall einer Arbeit heben wollten. Im Fall der Freundin ist es ja sogar ganz offensichtlich, dass sie eben nicht arbeiten kann. Deshalb leider auch kein Anspruch auf AA. Gruß, NB
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