J.C
Hallo ich nochmal ich habe ein festvertrag in teilzeit im Verkauf ab oktober soll ich wieder anfangen ich will auch gerne ! jetzt meine frage ich habe 2 kleine Kinder die gehen in den Kindergarten nur bis 14uhr also könnte ich nur immer von morgens um 9.00- bis 13.30arbeiten können die mich kündigen ? Wenn die sich auf die Zeit nicht einlassen oder hab Ich da rechte? Der Laden hat immer von 9 bis 19uhr auf lg und danke
Hallo, das kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn Sie vorher vollzeitig und ganztags beschäftigt waren haben Sie jetzt keinen Anspruch darauf, nur vormittags zu arbeiten. Liebe Grüße NB
malini
Wenn keine festen Zeiten im Vertrag stehen, hast du kein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten. Du kannst da nur auf ein Entgegenkommen deines AG hoffen.
J.C
Nein da stehen keine Zeiten drauf ! Dann wird das wohl schwierig werden für mich
Sternenschnuppe
Du müsstest dann kündigen. Nicht der AG Dich, da Du dann den alten Vertrag nicht mehr erfüllen kannst.
Die letzten 10 Beiträge
- Rückkehr Elternzeit erschwert
- Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt
- Umgangsverbot Schwiegermutter
- MuschG für Stillkind 2 Jahre
- Umzug mit 2 Kindern
- Neuer Job
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie
- Umgang Schwiegermutter-Kind
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit