Mitglied inaktiv
Hallo! Ich möchte nach meiner 8-wöchigen Schutzfrist einmal pro Woche arbeiten. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber habe ich nachgefragt, jedoch hat dieser anscheinend kein Bedarf und hat mit auch gleichzeitig die nur mündliche Zusage gegeben, dass ich mich bei anderen Firmen bewerben kann. Ich werde die Genehmigung natürlich noch schriftlich einholen! Meine Frage dazu nun: Muss ich meinem Arbeitgeber angeben wo ich mich überall bewerbe oder geht ihn das nichts an und schreibt somit am besten eine formlose Genehmigung? Danke! Gruss Luggi
Hallo, ich würde, wenn der "neue" Chef zusagt, dem "alten" Chef anschreiben und ihm mitteilen, wo es hingehen soll. Dann würde ich schreiben, dass ich davon ausgehe, dass dies von der General-Zustimmung erfasst ist. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung