Mitglied inaktiv
im Dezember wird meine Tochter 3 Jahre alt und somit endet ja der Erziehungsurlaub.Ich habe ganztags gearbeitet und müßte ja dann auch wieder ganztags arbeiten gehen.Da ich 2 Kinder habe ist es aber nicht möglich.Außerdem bekommt meine Tochter keinen Kindergartenplatz und wüßte eh nicht wohin mit meiner Tochter.Schon während meines 1. Erziehungsurlaubes (1998) wollte mein Chef mich kündigen und es endete beim Arbeitsgericht. Die Kündigung war nicht gerechtfertigt und er hat verloren.Das Verhältnis ist seitdem nicht gerade gut und ich kann mir nicht vorstellen, das er mich in der Praxis sehen möchte.Mir bleibt aber nichts anderes übrig als zu kündigen, denn ohne Aussicht auf einen Kindergartenplatz habe ich gar nicht die Möglichkeit wieder arbeiten zu gehen.Ist das Richtig?Weil ich dann gekündigt habe bekomme ich ja auch kein Arbeitslosengeld,oder? Da ich ja weiß, das mein Chef mich keineswegs mehr in der Praxis haben möchte habe ich mir überlegt, das ich ihm mitteile,das ich wieder arbeiten komme,es aber wegen 2 Kinder nicht möglich ist wieder ganztags zu arbeiten,sondern nur vormittags.So hat er ja das Recht mir mitzuteilen, das er mich dann nicht wieder einstellt.Somit kann ich mich wenigstens Arbeitslos melden und bekomme vorübergehend Geld.Was kann ich denn sonst noch machen?Ich würde gerne wieder halbtags arbeiten gehen, nur liegt es ja nicht an mir, sondern daran, das ich keinen Kigaplatz bekomme. Habe ich dann nicht ein Anrecht auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank schon mal im voraus.
..die Antwort ist prima..
Mitglied inaktiv
Hallo! Du bekommst kein Arbeitslosengeld, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn du keine Kinderbetreuung hast, dann kannst du nicht arbeiten und bekommst damit kein Arbeitslosengeld. Ganz unabhängig davon, ob du gekündigt hast oder nicht. Klar liegt es nicht an dir, ob du einen KiGa-Platz bekommst oder nicht, aber du könntest ja theoretisch auch eine Tagesmutter nehmen. Wenn du also Arbeitslosengeld beziehen willst, dann musst du dem Arbeitsamt nachweisen, dass dir jemand die Kinder betreuen kann. Wenn du nur teilzeit arbeiten kannst, bekommst du auch nur anteiliges Arbeitslosengeld. Einseitig dem Arbeitgeber zu sagen, dass du nur noch vormittags arbeiten kannst, geht nicht. Damit riskierst du die Kündigung und - selbst wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest - wäre die Kündigung dann selbst verschuldet und ich weiß nicht, obs dann Arbeitslosengeld gibt. Außerdem hast du möglicherweise Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz oder er ist auch ohne Anspruch mit deinem Vorschlag einverstanden. Wenn er darauf eingeht und du das nicht willst/kannst, was machst du dann? Du musst dein Arbeitsverhältnis fristgemäß kündigen, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. In der Regel drei Monate bis zum Ende der Elternzeit. Eine Eigenkündigung muss nicht unbedingt eine Sperre auslösen, z.B. dann nicht, wenn man halbtags arbeiten könnte, der Chef aber keine Halbtagskraft braucht und du auch keinen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz hast. Dann kannst du kündigen, ohne eine Sperre zu bekommen, denn du kannst ja de facto dort nicht mehr arbeiten. Musst dich aber natürlich an die Kündigungsfristen halten. Und vorsorglich auch nochmal bei eurem Arbeitsamt absichern lassen, was die alles als Nachweis haben wollen (evtl. eine Bestätigung vom Chef, dass er dich nicht mehr unter den Bedingungen nehmen kann). Andere Möglichkeit: Sprich mit deinem Chef, wie es weiter gehen soll. Vielleicht kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht. Damit könnte man auch eine Sperre umgehen (insbesondere in den Fällen, in denen man ohnehin gekündigt worden wäre z.B. weil der Arbeitgeber keinen Bedarf mehr hat). Lass dich dazu aber auch dazu vorher vom Arbeitsamt beraten. Es sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Nichtsdestotrotz muss du natürlich in allen Fällen bereit sein, woanders zu arbeiten, sonst gibts auch in den Fällen kein Arbeitslosengeld. Wenn du jetzt gar nichts machst oder dem Chef ein Angebot machst, auf das er nicht eingehen muss, dann musst du im Dezember wieder antreten - ob du eine Kinderbetreuung hast oder nicht! Es kommen vielleicht auch Schadensersatzansprüche gegen dich in Betracht, wenn er dich eingeplant hat, du nicht kommst und er eine Ersatzkraft einstellen muss. Also die Schritte gut überlegen und juristisch absichern lassen!!! Viele Grüße Nicole
Mitglied inaktiv
Alles in allem ist der Beitrag super erklärt. ABER: Keinen Aufhebungsvertrag!!! Denn damit tritt eine Sperre ein. Ich wurde selbst vor 3 Wochen gekündigt (war da "leider" noch nicht schwanger) und man hat mir versucht, einen Aufhebungsvertrag unterzujubeln. Ich hatte gleich vor Ort beim Arbeitsamt angerufen und die haben mir dringend abgeraten! Weil du ja in dem Sinne mit der Aufhebung deiner Arbeitstätigkeit einverstanden bist und somit wiederum in den Augen des Arbeitsamtes selbst deine Arbeitslosigkeit verschuldet hast. Also heißt das erstmal Sperre! Sei also bitte vorsichtig und lass dich nochmal beim Arbeitsamt beraten!
Mitglied inaktiv
Hallo! Nein, das stimmt so nicht. Ich habe den Punkt - weils bei mir ebenfalls wohl so erforderlich sein wird - bereits mit unserem örtlichen Arbeitsamt diskutiert. Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, weil das Arbeitsverhältnis ohnehin durch eine Kündigung beendet worden wäre und man daher sowieso arbeitslos geworden wäre, dann gibts keine Sperre. Zusätzliche Voraussetzung: man muss die Kündigungsfristen, d.h. der Aufhebungsvertrag darf das Arbeitsverhältnis erst zu dem Zeitpunkt beenden, in dem es auch eine Kündigung beenden würde. Denkbar sind z.B. die Fälle, in denen kein Arbeitsplatz mehr aus betrieblichen Gründen vorhanden ist und der Arbeitgeber sowieso kündigen würde. Es ist ja auch logisch, dass hier das gleiche gelten muss wie bei einer Kündigung, denn letztlich läuft es so auf das gleiche (Arbeitslosigkeit) hinaus und der Arbeitnehmer hat wenigstens den Vorteil, dass er keine Kündigung erhält, sondern eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachweisen kann. Ob das im Lebenslauf wirklich viel nützt ist, eine andere Frage, aber das steht hier ja nicht zur Debatte :-). Aber wie ich schon geschrieben habe: Sicherheitshalber nochmal mit dem örtlichen Arbeitsamt vorher durchsprechen. Viele Grüße Nicole
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