Kristinchen007
Liebe Frau Bader, Ich bin am verzweifeln: nicht nur das mir die Beförderung weggenommen wurde als ich meinen Arbeitgeber mitteilte, dass ich schwanger bin, sondern jetzt stehe ich vor der nächsten Situation. Mein Arbeitgeber hat mir gleich zu Beginn schriftlich bestätigt, dass ich auch am Wochenende (sprich Samstag) nicht arbeiten muss, jetzt wurde ich jedoch eingeteilt. Wie verhält sich das rechtlich? Ich weiß, dass es im Gesetz für Sonn-und Feiertags dargestellt ist, jedoch wurde mir das komplette Wochenende schriftlich bestätigt. Lg Kristin
Hallo, 1. Haben Sie die Bestätigung zur Beförderung schriftlich oder können Sie durch Zeugen nachweisen? Dann gibt es einen Anspruch darauf. 2. Wenn der Arbeitgeber Ihnen bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt hat, dass Sie am Wochenende nicht arbeiten müssen, dann ist das verbindlich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Am Beginn von was hat er dir das mitgeteilt, dass du am Wochenende nicht arbeiten musst? Wenn es am Beginn des Arbeitsverhältnisses war und eine schriftliche Vereinbarung ist, dann hast du Recht. Wenn es zu Beginn der Schwangerschaft war und du bisher an Wochenenden gearbeitet hast, dann hat er Recht. Als Schwangere kannst du doch an Samstagen arbeiten. Sogar sonn- und feiertags kannst du arbeiten, wenn du einwilligst und dafür einen Ersatzruhetag hast. Der Samstag ist kein geschützter Ruhetag! Für das Kind macht es keinen Unterschied ob du von Mo-Fr oder am Samstag arbeitest, oder auch am Sonntag.
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