Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bis 5.12.2008 Elternzeit beantragt. Elterngeld bekomme ich bis 5.6., da mein Sohn am 6.6. 1 Jahr alt wird. Ich bin auf der Suche nach einem neuen Job, wollte aber die Option offen lassen, an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Ich habe ein Angebot einer Versicherung auf Provisionsbasis zu arbeiten (später eventuell hauptberuflich). Kann ich dies in der unbezahlten Elternzeit machen? Brauche ich dafür eine Genehmigung von meinem Arbeitgeber? Wie ist das mit der Sozialversicherung? Ich weiß ja gar nicht, ob ich da überhaupt etwas verdiene. Können Sie mir einen Rat geben? Danke und liebe Grüße Dagmar
Hallo, 1. Der AG muss zustimmen 2. Wenn Sie scheinselbstständig sind müssen Sie Sozial-Versicherungsbeiträge abführen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das kannst Du in der EZ machen. Der AG muß jeder nebentätigkeit zustimmen. Wenn Du "nur" für eine Gesellschaft arbeitest, dann bist Du "arbeitnehmerähnlich Selbständig" und mußt Beiträge an die GRV abführen. Über die Höhe gibt es versch. Regelungen. das erklärt Dir die BfA / LVA. -> Wie soll das den mit der haftung laufen? Wir hatten immerhin gerade eine umfassende VVG-Reform... Versicherungsaußendienst ist ein toller Job, den man aber auch wirklich mögen muß! Viele rüße Désirée
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