Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich lebe seit 01.02. von meinem Ehemann getrennt und möchte mich so schnell wie möglich scheiden lassen. Mein Anwalt, der den Unterhalt kurz nach der Trennung errechnet hat wollte im Oktober die Scheidung einreichen. Dies ist bisher nicht geschehen und er ist NIE erreichbar! Auf einen Rückruf warte ich nun auch schon wieder 1 Woche, trotz mehrmaligen Nachfragen... so langsam komme ich mir echt blöd vor...Ich gehe davon aus, das ich wirtschaftlich nicht so interessant bin, da ich kein Einkommen habe und auch auf Prozesskostenhilfe angewiesen bin... Habe ich das Recht meine Unterlagen (Heiratsurkunde!!!!) von ihm zurückzufordern um mir einen anderen Anwalt zu suchen der die Scheidung für mich regelt??? Viele Dank für eine kurze Info, Gruß Tanja5580
Hallo, klar. Aber der Staat wird Ihnen keinen weiteren Anwalt bezahlen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ja, allerdings mußt du den jetzigen anwalt bezahlen und das was der neue anwalt ggf doppelt macht auch. ob das dann noch bewilligt wird, ist die andere frage.....
Mitglied inaktiv
Aber wofür soll ich denn was bezahlen? Er hat bisher nur den Unterhalt ausgerechnet und das dann direkt über den Beratungsschein abgerechnet...
Mitglied inaktiv
ja, aber er bekommt ja dafür geld von der landesjustizkasse ( glaub ich, weiß ich nicht genau ). nun muß ein neuer anwalt sich erneut mit dem fall vertraut machen und ebenfalls den unterhalt ausrechnen, d.h. doppelte arbeit und doppelte bezahlung für ein und denselben fall. verstehst du, was ich meine? nicht daß du dann einen teil der arbeit zahlen mußt, die NICHT über die prozesskostenhilfe abgerechnet werden kann. das wird nämlich nicht billig. also: lieber vorher fragen, am besten den anwalt, den du dann konsultieren möchtest!
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