Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader,, wenn man bis einschl. Juli gearbeitet hat und dann erst der Mutteschutz anfängt.Hat man dann anteilmäßigen Anspruch auf Weinachtsgeld ????(EU eingereicht 1 Jahr) LG ywi
Liebe Iwy, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch, da ja das Arbeitsverhältnis suspendiert ist. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig. Gruß, NB
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