Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anteilige Weihnachtszahlung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anteilige Weihnachtszahlung?

kueken87

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich musste wegen meiner Schwangerschaft am 2.4.15 (ET 03.08.15) vorzeitig in Mutterschutz gehen, anschließend auf Wunsch meines Arbeitgebers in Elternzeit für ein Jahr, da er keine TZ-Kraft brauchen konnteE(Ende des Mutterschutzes am 28.09.15). Nun sagte mir eine Kollegin das er in diesem Jahr Weihnachtsgeld (nicht vertraglich geregelt) gezahlt hat. steht es mir nicht anteilig ebenfalls zu? Es wäre lieb wenn sie mir eine Antwort darauf geben würden


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.