kueken87
Sehr geehrte Frau Bader, ich musste wegen meiner Schwangerschaft am 2.4.15 (ET 03.08.15) vorzeitig in Mutterschutz gehen, anschließend auf Wunsch meines Arbeitgebers in Elternzeit für ein Jahr, da er keine TZ-Kraft brauchen konnteE(Ende des Mutterschutzes am 28.09.15). Nun sagte mir eine Kollegin das er in diesem Jahr Weihnachtsgeld (nicht vertraglich geregelt) gezahlt hat. steht es mir nicht anteilig ebenfalls zu? Es wäre lieb wenn sie mir eine Antwort darauf geben würden
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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