Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ansprüche

Frage: Ansprüche

DH2

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Hallo, unser Kind hat sich zu einem Kindergeburtstag (Jan.2017) durch eine heranrollende Kugel ihren kleinen Finger der rechten Hand stark gequetscht. Das Mittelgelenk wurde dabei komplett zerstört, die angrenzenden Knochen gebrochen. Es folgten mehrer Operationen. Der Finger konnte zwar erhalten bleiben, ist jedoch in seiner Funktion nur eingeschränkt nutzbar. Um das Trauma und dessen Folgen zu verarbeiten, unterstützt eine Kinderpsychologin und Physiotherapeutin unser Kind seit über 1 Jahr! Die Eltern des feiernden Kindes haben den Unfall erst im Nov.2017 ihrer priv. Haftpflicht gemeldet. Diese weißt sämtliche Kosten zurück mit der Begründung, dass die Kinder zu Beginn der Veranstaltung "eingewiesen" wurden. Die Kinder waren damals alle 8 Jahre alt. Die Eltern des Geburstagskinder zum Zeitpunkt des Unfalls in Nebenräumen. Laut Aussage der Versicherung wäre der Unfall auch nicht vermeidbar gewesen, wenn die Eltern unmittelbar neben der Bahn gestanden hätten... Das ist für uns leider so überhaupt nicht nachvollziehbar und möchten gern Ihre Meinung dazu erfragen. Besten Dank im Voraus. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Augenscheinlich waren die Kinder Kegeln oder Bowlen. Ich weiß nicht, dass, wenn ein Elternteil neben Ihrem Kind gestanden hätte, der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Das Elternteil hätte eben vielleicht sagen können, " nimm die Hand weg, bis die Kugel liegt" . Wenn Sie keine Zahlung erhalten, würde ich über eine Klage nachdenken. Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (nur dann wäre deren Haftpflichtversicherung "zuständig") wird immer eine Frage der genauen Umstände sein, und damit letztlich eine Einzelfallentscheidung. Was sagt denn Eure Krankenkasse? Die wird ja bezüglich der Kosten wie OP, Krankenhaus und Therapie in Vorleistung getreten sein und hat daher das größte Interesse, sich das Geld wiederzuholen, wenn sie auch nur die geringste Chance sieht. Wenn Eure Krankenkasse gegen die Eltern klagt, würde ich mich an diese Klage ranhängen. Wenn nicht, sehen die Juristen der KK selber wenig Chancen auf Erfolg, dann wird es sich für Euch erst recht nicht lohnen.


cube

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Natürlich ist das ein schlimmer Unfall, keine Frage. Und verständlicherweise hat man immer den Eindruck "wie konnten die Eltern denn überhaupt in einem anderen Raum sein?" Mir stellt sich aber die Frage: hätten sie den Unfall vermeiden können, wenn sie im gleichen Raum gewesen wären? Wäret ihr umgekehrt bei einem Kindergeburtstag mit Schulkindern wirklich immer im gleichen Raum wie die Feiernden und hättet ihr dann immer und zu jeder Zeit jedes einzelne Kind so im Blick, das man einen Unfall verhindern könnte? Ich wäre genau so sauer wie ihr - aber realistischer weise muss man doch zugeben: die absolute Sicherheit gibt es nicht und sich mal kurz entfernen stellt nicht gleich eine Aufsichtspflichtverletzung dar. Eventuell (es war eine Bowlingbahn?) könnte man prüfen, ob die Betreiber eine Vorgabe haben, dass immer ein Erwachsener anwesend sein muss. Eine andere Chance würde ich sonst nur sehen, wenn es eine gebuchte Party war, bei der zugesagt war, das immer ein MA anwesend ist.


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